DGUV Vorschrift 3 · Prüfung
Schwarz auf weiß, dass bei Ihnen alles sicher läuft.
Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 durch die Elektrofachkraft als befähigte Person, für Gewerbe und Fachbetriebe in Bielefeld, Halle (Westf.) und OWL. Festpreis bei klar definiertem Umfang, Übergabe mit Prüfprotokoll.
Was zur Prüfung gehört
- Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel wie beschädigte Leitungen, fehlenden Knickschutz oder defekte Steckvorrichtungen.
- Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitströmen mit kalibrierten Prüfgeräten nach DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN VDE 0105-100.
- Funktionsprobe sicherheitsrelevanter Bauteile, zum Beispiel der Prüftaste einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD).
- Einordnung als ortsfeste Anlage oder ortsveränderliches Betriebsmittel und Empfehlung der passenden Prüffrist für Ihre Gefährdungsbeurteilung.
- Prüfprotokoll mit Messwerten, Prüfergebnis je Gerät oder Anlage und empfohlenem nächsten Prüftermin.
- Kennzeichnung mit Prüfplakette bzw. Nachweis am Einsatzort für ortsveränderliche Betriebsmittel.
- Festpreis bei klar definiertem Prüfumfang und Rückmeldung in der Regel am selben oder nächsten Werktag.
Prüffristen, Zuständigkeit, Rechtsgrundlage
Die Richtwerte aus der Durchführungsanweisung zu §5 DGUV Vorschrift 3 – als Orientierung, nicht als Wunschfrist.
- Ortsveränderliche Geräte – Richtwert
- 6 Monate
- Ortsveränderliche Geräte – Bau-/Montagestellen
- 3 Monate
- Ortsveränderliche Geräte – Büro/Verwaltung (max.)
- bis zu 24 Monate
- Ortsfeste elektrische Anlagen – Richtwert
- 4 Jahre
- Ortsfeste Anlagen in besonderen Betriebsstätten
- 1 Jahr
- Wer prüfen darf
- Elektrofachkraft als zur Prüfung befähigte Person (§2 BetrSichV)
- Rechtsgrundlage
- §5 DGUV Vorschrift 3 · §§14–17 BetrSichV
- Prüfumfang
- Besichtigen · Messen · Erproben · Dokumentation
Diese Werte sind Richtwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen (DGUV Information 203-070/203-071). Die tatsächliche Prüffrist legt der Betreiber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest – sie kann bei höherer Beanspruchung kürzer, bei nachgewiesen niedriger Fehlerquote auch länger ausfallen.
So läuft die Umsetzung
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Bestandsaufnahme & Angebot
Sie nennen Anzahl und Art der zu prüfenden Anlagen oder Geräte, wir kalkulieren daraus den Festpreis vorab.
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Terminabstimmung
Der Prüftermin wird mit Ihrem Betriebsablauf abgestimmt, möglichst außerhalb sensibler Produktions- oder Betriebszeiten.
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Prüfung vor Ort
Besichtigen, Messen und Erproben nach DGUV Vorschrift 3 mit kalibrierten Prüfgeräten, dokumentiert Schritt für Schritt.
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Übergabe mit Prüfprotokoll
Sie erhalten Messwerte, Prüfergebnis je Anlage oder Gerät und den empfohlenen nächsten Prüftermin.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber vor der Beauftragung wissen wollen.
Eine Elektrofachkraft, die als „zur Prüfung befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt. Das setzt eine elektrotechnische Berufsausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich voraus.
Der Richtwert liegt bei sechs Monaten, auf Bau- und Montagestellen bei drei Monaten. Bei nachweislich niedriger Fehlerquote lässt sich die Frist auf bis zu ein Jahr (Werkstatt) bzw. zwei Jahre (Büro) verlängern. Das entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.
Der Richtwert liegt bei vier Jahren. In besonderen Betriebsstätten, etwa medizinisch genutzten Bereichen, verkürzt sich die Frist auf ein Jahr.
Drei Schritte: Besichtigen (Sichtprüfung auf äußere Mängel), Messen (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitströme) und Erproben (Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile wie RCD-Prüftasten). Die Sichtprüfung allein deckt laut DGUV bereits einen Großteil der Mängel auf.
Identifikation der Anlage oder des Geräts, Datum und Umfang der Prüfung, Prüfergebnis, empfohlene nächste Prüffrist, verwendetes Prüfgerät sowie Unterschrift der Prüfperson.
Generell nicht. Vorgeschrieben ist ein Nachweis über die erfolgte Prüfung, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln direkt am Einsatzort. Eine Plakette mit dem nächsten Prüftermin ist dafür gängige Praxis.
Ortsfeste Anlagen sind fest installiert oder aufgrund ihres Gewichts nicht ohne Weiteres zu bewegen, etwa Verteileranlagen. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden während des Betriebs bewegt oder lassen sich leicht versetzen, etwa Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen oder Bürogeräte.
Das hängt von Anzahl und Art der zu prüfenden Geräte oder Anlagen ab. Sobald der Umfang klar definiert ist, kalkulieren wir einen Festpreis vorab. Ohne Bestandsaufnahme nennen wir keine Pauschale.
Fachliche Angaben und ihre Quellen
- „Zur Prüfung befähigte Person“ = Elektrofachkraft mit elektrotechnischer Berufsausbildung, mind. 1 Jahr Berufserfahrung, zeitnaher beruflicher Tätigkeit – kein Handwerksbetrieb-Status erforderlich.DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ (01/2020), Begriff 2.24 / Anhang E – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
- Rechtsgrundlage der wiederkehrenden Prüfpflicht: §5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sowie §§14–17 BetrSichV.DGUV Information 203-071, Kapitel 3.1 „Rechtliche Vorgaben“ – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
- §14 BetrSichV: wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person; Frist beginnt mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung; bis 2 Monate nach Fälligkeitstermin gilt die Prüfung als fristgerecht; die befähigte Person ist bei der Prüftätigkeit weisungsfrei.§ 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html
- Prüffristen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate, auf Bau-/Montagestellen 3 Monate; bei Fehlerquote unter 2 % verlängerbar auf Maximalwerte 1 Jahr bzw. in Büros 2 Jahre.DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“ (12/2016), Tabelle 4.1 – https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/203-070.pdf
- Prüffristen ortsfeste elektrische Anlagen: Richtwert 4 Jahre, in besonderen Betriebsstätten (DIN VDE 0100 Gruppe 700, z. B. medizinisch genutzte Bereiche) 1 Jahr.BG ETEM, „Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ (Bezug: Tabelle 1A der Durchführungsanweisung zu §5 DGUV Vorschrift 3) – https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrische-gefaehrdungen-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/pruefung-elektrischer-betriebsmittel/wiederholungspruefungen-ortsfester-elektrischer-anlagen-und-betriebsmittel
- Prüfschritte: Besichtigen, Messen, Erproben, Bewertung, Dokumentation; ca. 80 % aller Mängel werden bereits durch die Sichtprüfung erkannt.DGUV Information 203-070, Abschnitt 3.3/3.4 „Prüfumfang / Besichtigen“ – https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/203-070.pdf
- Definition ortsfeste vs. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.DGUV Information 203-070, Begriffe 21 und 22 – https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/203-070.pdf
- Inhalt eines Prüfprotokolls: Identifikation, Verwendungsort, Datum/Umfang, Prüfanlass, Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson, verwendetes Prüfgerät, Unterschrift.DGUV Information 203-071, Kapitel 8 „Dokumentation und Kennzeichnung“ – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
- Prüfplakette ist nicht generell vorgeschrieben; bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist ein Nachweis der erfolgten Prüfung am Einsatzort Pflicht.DGUV Information 203-071, Kapitel 8 (Bezug: §14 Abs. 7 BetrSichV) – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
- Wer als Elektrofachkraft gilt: Person, die aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung übertragene Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen kann.DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, zitiert in DGUV Information 203-070, Begriff 11 – https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/203-070.pdf
Ausführlich beantwortet
- 01 Was kostet eine DGUV-V3-Prüfung? DGUV-V3-Prüfung: Was die Kosten bestimmt (Geräteanzahl, Zustand, Anfahrt) und marktübliche Preisspannen mit Quellen – kompakter Überblick.
- 02 Wie oft muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden? Richtwerte: ortsveränderlich 6 Monate, ortsfest 4 Jahre. Die bindende Prüffrist legt der Betreiber per Gefährdungsbeurteilung fest.
- 03 Wer darf eine DGUV-V3-Prüfung durchführen? Nur die zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV darf DGUV-V3-Prüfungen durchführen. Die drei Voraussetzungen im Überblick.
- 04 E-Check oder DGUV-V3-Prüfung – was brauchen Sie? E-CHECK ist eine Marke des Elektrohandwerks, keine Rechtspflicht. Wann die DGUV V3 gilt, was Vermieter wissen sollten und was ein E-Check kostet.
Weitere Leistungen
- 01 Elektroprüfung für Vermieter Prüfung der ortsfesten Elektroanlage in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern nach DIN VDE 0105-100 durch die Elektrofachkraft, dokumentiert mit Prüfprotokoll und Mängelliste.
- 02 Wallbox & Ladeinfrastruktur Wallbox-Installation und Ladeinfrastruktur für Gewerbe: mehrere Ladepunkte, Lastmanagement und Netzbetreiber-Anmeldung für Tiefgarage, Betriebshof und Firmenfuhrpark.
- 03 PV-Montage PV-Montage für Fachbetriebe und Gewerbe: Modulmontage, Unterkonstruktion und elektrische Schnittstellen; Anmeldung und Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner.
- 04 Elektromontage & Projektunterstützung Elektromontage als Nachunternehmer für Fachbetriebe: zusätzliche Monteure auf Werkvertragsbasis, mit eigenem Werkzeug und festem Ansprechpartner für die Baustelle.
- 05 Elektroinstallation Elektroinstallation von der Rohinstallation über den Zählerschrank bis zur Endmontage, mit Festpreis bei klar definiertem Umfang und Prüfprotokoll bei der Übergabe.
- 06 Wärmepumpe — elektrische Anbindung Elektrischer Anschluss der Wärmepumpe: Zuleitung, Zählerschrank, Absicherung und Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG über unseren eingetragenen Installationspartner, abgestimmt mit Ihrem Heizungsbaubetrieb.
- 07 Smart Home / KNX Smart-Home-Installation als KNX-Bus oder Funklösung für Licht, Beschattung, Sicherheit und Energiemanagement, mit ETS-Programmierung und Empfehlung, ob Bus oder Funk zu Ihrem Gebäude passt.
- 08 Licht & Beleuchtung Lichtkonzepte, LED-Umrüstung sowie Innen-, Außen- und Sicherheitsbeleuchtung für Gewerbe: Beleuchtungsstärken nach ASR A3.4 geplant, Notbeleuchtung nach DIN EN 1838 ausgelegt und nach DIN EN 50172 wiederkehrend geprüft.
- 09 Kundendienst / Service Fehlersuche mit Messung, Reparaturen und Kleininstallationen für Gewerbekunden. Rückmeldung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, kein Notdienst.
- 10 Industrie- & Großprojekte Elektromontage, Kabeltrassen und Schaltschrankbau für Hallen, Produktion und Logistik. Mit Aufmaß je Bauabschnitt und Dokumentation zur Übergabe, auch als Projektpartner für Generalunternehmer und Fachbetriebe.
- 11 Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern Zählerschrank und Sicherungskasten erneuern: nach TAB des Netzbetreibers, vorbereitet für Wärmepumpe, Wallbox und PV, mit Festpreis nach Bestandsaufnahme.
- 12 Altbau-Elektrosanierung Elektrosanierung im Altbau: Befund alter Leitungen, neue Stromkreisaufteilung, Fehlerstromschutz und Prüfprotokoll, mit Festpreis nach Bestandsaufnahme.
- 13 Elektroinstallation im Neubau Elektroinstallation im Neubau nach DIN 18015: Planung, Rohinstallation, Zählerschrank und Erstprüfung, vorbereitet für PV, Wallbox und Wärmepumpe.







