DIN VDE 0105-100 · Mietobjekte
Sie wissen, in welchem Zustand die Elektrik Ihrer Mietwohnung ist.
Prüfung der fest installierten elektrischen Anlage in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern nach DIN VDE 0105-100 durch die Elektrofachkraft, mit Prüfprotokoll und Mängelliste. Für Vermieter in Bielefeld, Halle (Westf.) und OWL. Einen E-CHECK unter dieser Marke bieten wir nicht an.
Was zur Prüfung gehört
- Sichtung vorhandener Unterlagen: frühere Prüfprotokolle, Stromkreisverzeichnis, Hinweise auf spätere Änderungen oder Erweiterungen der Anlage.
- Besichtigen der ortsfesten Anlage auf erkennbare Mängel und Schäden – Unterverteilung, Schutzorgane, Steckdosen, Schalter, Leuchtenanschlüsse und sichtbare Leitungen.
- Messen mit geeigneten Prüfgeräten, unter anderem Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen und Isolationswiderstand.
- Erproben von Schutzeinrichtungen, zum Beispiel der Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD).
- Auf Wunsch neben der Wohnung auch die Anlage in Gemeinschaftsbereichen des Hauses wie Treppenhaus, Keller oder Hausanschlussraum.
- Prüfprotokoll mit Identifikation der Anlage, Datum, Umfang und Normengrundlage, Prüfanlass, Messwerten, Ergebnis, Prüfperson, verwendetem Messgerät und Unterschrift.
- Mängelliste mit Einordnung der Dringlichkeit als Grundlage für die Instandsetzung.
Pflicht, Anlass, Prüfgrundlage
Was Rechtsprechung und Regelwerk zur Elektroprüfung in Mietobjekten sagen – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
- Gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Prüfung (Wohnraum)
- Keine allgemeine – BGH, 15.10.2008, VIII ZR 321/07
- Bekannte oder gemeldete Mängel
- Unverzüglich beheben lassen (Verkehrssicherungspflicht)
- Anlass für eine umfassende Prüfung
- Ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, insbesondere bei älteren Anlagen
- Empfehlung des Elektrohandwerks
- Prüfung nach Mieterwechsel · ortsfeste Anlagen im Privatbereich alle 4 Jahre
- Prüfgrundlage Bestandsanlage
- DIN VDE 0105-100:2015-10 mit A1:2017-06 (wiederkehrende Prüfungen)
- Prüfschritte
- Besichtigen · Messen · Erproben · Dokumentation
- Kosten auf Mieter umlegen
- Nur mit Umlagevereinbarung im Mietvertrag – BGH, 14.02.2007, VIII ZR 123/06
- Vermietete Gewerbeflächen
- Prüfpflicht des Arbeitgebers nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV beachten
DIN-Normen sind nach dem BGH private technische Regeln mit Empfehlungscharakter, keine Rechtsvorschriften. Ob im Einzelfall eine Prüfung geboten ist, hängt vom Zustand der Anlage, von Mietvertrag, Versicherungsbedingungen und Nutzung ab. Fehlen Unterlagen früherer Prüfungen, entspricht der Umfang einer wiederkehrenden Prüfung in der Regel dem einer Erstprüfung.
So läuft die Umsetzung
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Objektdaten & Angebot
Sie nennen Anzahl der Wohneinheiten, ungefähres Baujahr der Elektrik und gewünschten Umfang. Daraus erstellen wir das Angebot vorab.
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Termin & Zugang
Den Termin stimmen Sie mit Ihren Mietern ab, bei Mieterwechsel idealerweise in der leeren Wohnung vor der Neuvermietung.
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Prüfung vor Ort
Besichtigen, Messen und Erproben der ortsfesten Anlage nach DIN VDE 0105-100, Stromkreis für Stromkreis dokumentiert.
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Übergabe mit Prüfprotokoll
Sie erhalten Messwerte, Prüfergebnis und Mängelliste, als Nachweis über den Zustand der Anlage am Prüftag.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber vor der Beauftragung wissen wollen.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Nach dem BGH-Urteil vom 15.10.2008 (VIII ZR 321/07) muss der Vermieter von Wohnraum ohne besonderen Anlass keine regelmäßige Generalinspektion der Elektroanlage vornehmen. Bekannte Mängel muss er aber unverzüglich beheben lassen, und bei ungewöhnlichen oder wiederholten Störungen, besonders in älteren Anlagen, kann eine umfassende Prüfung geboten sein.
Nein. E-CHECK ist eine geschützte Marke des Elektrohandwerks und darf nur von Innungsfachbetrieben durchgeführt werden. Wir prüfen die ortsfeste Anlage nach DIN VDE 0105-100 und dokumentieren das Ergebnis im Prüfprotokoll, ohne E-CHECK-Siegel. Die Unterschiede erklären wir im Ratgeber „E-Check oder DGUV-V3-Prüfung“.
Typische Anlässe sind ein Mieterwechsel (das Elektrohandwerk empfiehlt Vermietern dann eine Prüfung), gehäufte Störungen wie wiederholt auslösende Sicherungen, eine ältere Elektroinstallation, der Verkauf der Immobilie oder Vorgaben aus Mietvertrag oder Versicherung.
In älteren Häusern fehlen oft Protokolle früherer Prüfungen. Ohne diese Vergleichswerte entspricht der Umfang einer wiederkehrenden Prüfung laut DGUV in der Regel dem einer Erstprüfung. Dazu kommt, dass ältere Anlagen häufig nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Nach dem BGH-Urteil vom 14.02.2007 (VIII ZR 123/06) können Kosten der Elektroprüfung als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Umlagevereinbarung enthält. Die Prüfung Ihres Vertrags gehört in rechtliche Beratung.
Sie erhalten eine Mängelliste mit Einordnung der Dringlichkeit. Die Instandsetzung können Sie getrennt bei uns oder bei einem anderen Elektrofachbetrieb beauftragen; nach der Instandsetzung ist die Anlage erneut zu prüfen.
Identifikation der Anlage, Datum und Umfang der Prüfung mit Normengrundlage, Prüfanlass, Messwerte, Prüfergebnis, Prüfperson, verwendetes Messgerät und Unterschrift.
Das hängt von Größe, Anzahl der Stromkreise, Zustand der Anlage und davon ab, ob Gemeinschaftsbereiche mitgeprüft werden. Wir nennen den Preis vorab, sobald der Umfang feststeht.
Fachliche Angaben und ihre Quellen
- Leitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen; keine speziellen gesetzlichen Prüfvorschriften für Wohnräume; Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auf alle Teile des Hauses; bekannte Mängel unverzüglich beheben; ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, insbesondere bei älteren Anlagen, können eine umfassende Inspektion gebieten; DIN-Normen (DIN VDE 0105) sind private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter; Umlage der Kosten der Elektrorevision bei Umlagevereinbarung zulässig (Verweis auf BGH, 14.02.2007, VIII ZR 123/06).BGH, Urteil vom 15.10.2008 – VIII ZR 321/07, Leitsatz und Rn. 12–21 – https://mieterschutz-hamburg.de/assets/components/lhm/pdf/bgh/VIIIZR32107.pdf
- E-CHECK darf nur von qualifizierten Innungsfachbetrieben ausgeführt werden; Bestätigung durch E-CHECK-Prüfplakette; Empfehlung im privaten Bereich: ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre.Elektrohandwerk (Portal der ArGe Medien im ZVEH), „E-CHECK – FAQ" – https://www.elektrohandwerk.de/privat/themen/e-check/faq.html
- E-CHECK ist eine geschützte Marke der elektrohandwerklichen Organisation.elektro.net, „E-Check-Richtlinien überarbeitet" (16.10.2019) – https://www.elektro.net/115169/e-check-richtlinien-ueberarbeitet/
- Das Elektrohandwerk empfiehlt Vermietern eine Prüfung der Elektroanlage insbesondere nach einem Mieterwechsel, um den verkehrssicheren Zustand bei Übergabe zu dokumentieren.Elektrohandwerk, „E-CHECK – Vermieter" – https://www.elektrohandwerk.de/privat/themen/e-check/zielgruppen/vermieter.html
- DIN VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen"; Änderung A1:2017-06 regelt die wiederkehrenden Prüfungen (Abschnitt 5.3.3.101).DKE (VDE), Dokument DIN VDE 0105-100:2015-10 und Themenseite „Betrieb von elektrischen Anlagen" – https://www.dke.de/de/normen-standards/dokument?id=7061806&type=dke%7Cdokument · https://www.dke.de/betrieb-elektrischer-anlagen
- Prüfumfang: Ordnungsprüfung (Unterlagen, frühere Prüfungen, Änderungen) und technische Prüfung – Besichtigen, Messen (u. a. Durchgängigkeit Schutzleiterverbindungen, Isolationswiderstand) mit Messgeräten nach DIN EN 61557, Erproben (u. a. Prüftaste RCD); Dokumentationsinhalte des Prüfprotokolls; fehlen Ergebnisse früherer Prüfungen, entspricht der Umfang wiederkehrender Prüfungen in der Regel dem der Erstprüfung; nach Instandsetzung ist erneut zu prüfen.DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" (01/2020), Kap. 6.1, 8 und Anhang A.1 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
- Prüfpflicht des Arbeitgebers: § 3 Abs. 6 BetrSichV (Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen) und § 5 DGUV Vorschrift 3.§ 3 Betriebssicherheitsverordnung – https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html · DGUV Information 203-071, Kap. 3.1 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
- Viele Elektroinstallationen in älteren Wohngebäuden entsprechen nicht mehr dem technischen Stand; Empfehlung, die Elektrik bei Sanierungen prüfen zu lassen.Haus & Grund Rheinland Ruhr, „Beim Sanieren nicht die Elektroinstallationen vergessen!" (22.11.2022) – https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/beim-sanieren-nicht-die-elektroinstallationen-vergessen-6338/
Weitere Leistungen
- 01 DGUV-V3-Prüfung Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 durch die Elektrofachkraft, mit Festpreis bei klar definiertem Umfang und Prüfprotokoll.
- 02 Wallbox & Ladeinfrastruktur Wallbox-Installation und Ladeinfrastruktur für Gewerbe: mehrere Ladepunkte, Lastmanagement und Netzbetreiber-Anmeldung für Tiefgarage, Betriebshof und Firmenfuhrpark.
- 03 PV-Montage PV-Montage für Fachbetriebe und Gewerbe: Modulmontage, Unterkonstruktion und elektrische Schnittstellen; Anmeldung und Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner.
- 04 Elektromontage & Projektunterstützung Elektromontage als Nachunternehmer für Fachbetriebe: zusätzliche Monteure auf Werkvertragsbasis, mit eigenem Werkzeug und festem Ansprechpartner für die Baustelle.
- 05 Elektroinstallation Elektroinstallation von der Rohinstallation über den Zählerschrank bis zur Endmontage, mit Festpreis bei klar definiertem Umfang und Prüfprotokoll bei der Übergabe.
- 06 Wärmepumpe — elektrische Anbindung Elektrischer Anschluss der Wärmepumpe: Zuleitung, Zählerschrank, Absicherung und Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG über unseren eingetragenen Installationspartner, abgestimmt mit Ihrem Heizungsbaubetrieb.
- 07 Smart Home / KNX Smart-Home-Installation als KNX-Bus oder Funklösung für Licht, Beschattung, Sicherheit und Energiemanagement, mit ETS-Programmierung und Empfehlung, ob Bus oder Funk zu Ihrem Gebäude passt.
- 08 Licht & Beleuchtung Lichtkonzepte, LED-Umrüstung sowie Innen-, Außen- und Sicherheitsbeleuchtung für Gewerbe: Beleuchtungsstärken nach ASR A3.4 geplant, Notbeleuchtung nach DIN EN 1838 ausgelegt und nach DIN EN 50172 wiederkehrend geprüft.
- 09 Kundendienst / Service Fehlersuche mit Messung, Reparaturen und Kleininstallationen für Gewerbekunden. Rückmeldung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, kein Notdienst.
- 10 Industrie- & Großprojekte Elektromontage, Kabeltrassen und Schaltschrankbau für Hallen, Produktion und Logistik. Mit Aufmaß je Bauabschnitt und Dokumentation zur Übergabe, auch als Projektpartner für Generalunternehmer und Fachbetriebe.
- 11 Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern Zählerschrank und Sicherungskasten erneuern: nach TAB des Netzbetreibers, vorbereitet für Wärmepumpe, Wallbox und PV, mit Festpreis nach Bestandsaufnahme.
- 12 Altbau-Elektrosanierung Elektrosanierung im Altbau: Befund alter Leitungen, neue Stromkreisaufteilung, Fehlerstromschutz und Prüfprotokoll, mit Festpreis nach Bestandsaufnahme.
- 13 Elektroinstallation im Neubau Elektroinstallation im Neubau nach DIN 18015: Planung, Rohinstallation, Zählerschrank und Erstprüfung, vorbereitet für PV, Wallbox und Wärmepumpe.







