Ladeinfrastruktur für Unternehmen · Bielefeld · Gütersloh · OWL

Wallboxen für Unternehmen – Ladepunkte in Bielefeld, Halle & OWL

Für Fuhrpark, Mitarbeitende und Kundenparkplatz: Planung, Lastmanagement, Montage und Netzbetreiber aus einer Hand. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.

  • Lastmanagement statt teurer Anschlusserweiterung, wo möglich
  • Mitteilung und Zustimmung beim Netzbetreiber koordiniert
  • Abrechnung an Mitarbeitende oder Kunden eichrechtskonform
  • Festpreis bei klar definiertem Umfang
  • Besichtigung vor Ort kostenlos und unverbindlich

Rückruf innerhalb von 24 Stunden

Wallbox auf einer Standsäule vor einer Klinkerwand Neu aufgebauter Zählerschrank mit Verteilung Wallbox mit Ladekabel an einer roten Klinkerwand Geöffneter Zählerschrank mit Hausanschluss-Sicherungen Photovoltaikmodule auf einem Flachdach während der Montage Zählerschrank nach dem Umbau Wallbox an einer hellen Klinkerwand Wechselrichter und Speicher an einer Betonwand im Neubau
Aus unseren Projekten

Mehrere Ladepunkte über 12 kVA zusammen brauchen die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers (§ 19 NAV). Das koordinieren wir für Sie.

Wir möchten Sie nicht überreden – wir möchten Sie überzeugen.
Deshalb bekommen Sie bei uns alles schriftlich:

  • Auslegung nach Bedarf Ladepunkte, Ladeleistung und Lastmanagement richten sich nach Ihrem Fuhrpark, den Standzeiten und dem vorhandenen Hausanschluss.
  • Festpreis bei klarem Umfang Steht der Umfang nach der Besichtigung fest, steht der Preis. Mehrleistungen führen wir grundsätzlich erst nach Ihrer Freigabe aus.
  • Netzbetreiber geklärt Mitteilung und Zustimmung beim Netzbetreiber koordinieren wir über unseren eingetragenen Installationspartner.
  • Prüfprotokoll zur Übergabe Jeder Ladepunkt wird nach DIN VDE 0100-722 abgesichert, geprüft und dokumentiert, bevor Sie ihn übernehmen.

Bielektro GmbH · Amtsgericht Gütersloh, HRB 14595 · Langer Brink 33, 33790 Halle (Westf.)

Überzeugt? Dann fordern Sie jetzt Ihren Rückruf an.

Vom Stellplatz bis zur ersten Ladung

Bei mehreren Ladepunkten entscheidet die Planung: Wie viel Leistung gibt der Hausanschluss her, wer lädt wann, und wie wird abgerechnet? Das klären wir, bevor wir ein Angebot schreiben.

  • Bedarf und Lastmanagement Anzahl der Ladepunkte, Leistung je Fahrzeug und Lastreserve am Hausanschluss. Das Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf alle Ladepunkte.
  • Leitungen und Montage Zuleitung, Verteiler und je Ladepunkt ein eigener abgesicherter Stromkreis – an der Wand, auf der Standsäule, im Hof oder in der Tiefgarage.
  • Netz und Abrechnung Mitteilung, Zustimmung und Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner; Zählerkonzept für die Abrechnung an Dritte.

Wer was ausführt: Die Zustimmung erteilt der Netzbetreiber, den Zähler setzt der Messstellenbetreiber, den Hausanschluss ändert nur der Netzbetreiber. Antrag, Arbeiten am Zählerplatz und Inbetriebsetzung laufen über unseren eingetragenen Installationspartner; Planung, Montage, Koordination und die vertragliche Verantwortung liegen bei Bielektro.

Aus Halle (Westf.) · für Bielefeld, Gütersloh und OWL

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Beispielvorhaben

Wo Ladepunkte im Betrieb passen

Beispiele zur Orientierung. Was bei Ihnen passt, ergibt sich aus Fuhrpark, Stellplätzen und Hausanschluss.

Wallbox auf einer Standsäule vor einer Klinkerwand

Fuhrpark auf dem Betriebshof

Firmenfahrzeuge stehen über Nacht: Mit Lastmanagement laden mehrere Fahrzeuge am vorhandenen Anschluss, morgens ist die Flotte bereit.

  • Mehrere Ladepunkte
  • Lastmanagement
  • Laden über Nacht
Wallbox an einer hellen Klinkerwand

Laden für Mitarbeitende und Kunden

Ladepunkte am Firmenparkplatz. Soll an Dritte abgerechnet werden, planen wir die Messung eichrechtskonform.

  • Mitarbeitende und Kunden
  • Eichrechtskonforme Messung
  • Zählerkonzept
Photovoltaikmodule auf einem Flachdach während der Montage

Laden mit Solarstrom vom Dach

Ladepunkte und Photovoltaik in einem Vorhaben: Tagsüber laden die Fahrzeuge mit dem Strom vom eigenen Hallendach.

  • Eigener Solarstrom
  • Ladepunkte
  • Eine Planung

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Aus unseren Projekten

Was wir bieten

Alles aus einer Hand

Von der Bedarfsanalyse bis zur Übergabe: Sie bekommen Ihre Ladeinfrastruktur als ein Vorhaben mit einem Ansprechpartner.

  • Wand oder Säule Ladepunkte Wallboxen und Ladesäulen mit eigenem Stromkreis und Absicherung nach DIN VDE 0100-722. Rückruf anfordern
  • Statisch oder dynamisch Lastmanagement Verteilt die verfügbare Leistung, damit mehrere Fahrzeuge am vorhandenen Anschluss laden. Rückruf anfordern
  • Über eingetragenen Partner Netzbetreiber & § 14a Mitteilung, Zustimmung über 12 kVA und Steuerbarkeit nach § 14a EnWG koordiniert. Rückruf anfordern
  • Kombinierbar Photovoltaik dazu Solarstrom vom Hallendach für den Fuhrpark – in einer Planung. Mehr erfahren

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Unverbindlich · Rückruf in 24 Stunden · Kostenlos

Wallbox mit Ladekabel an einer roten Klinkerwand

Ihr Angebot

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Wir besprechen Fuhrpark, Stellplätze und Zeitplan, sehen uns Hausanschluss und Zählerschrank an und erstellen Ihnen ein Angebot mit festem Preis bei klar definiertem Umfang.

  • Rückruf innerhalb von 24 Stunden
  • Besichtigung vor Ort
  • Lastmanagement nach Ihrem Hausanschluss
  • Festpreis bei klar definiertem Umfang
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So funktioniert’s

3 Schritte zu Ihren Ladepunkten

  1. Rückruf anfordern

    Firma, Standort und ungefähre Zahl der Ladepunkte genügen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  2. Besichtigung und Auslegung

    Hausanschluss, Zählerschrank, Stellplätze und Leitungswege vor Ort. Danach erhalten Sie Ihr Angebot.

  3. Montage und Inbetriebnahme

    Montage abgestimmt auf Ihren Betrieb. Mitteilung, Zustimmung und Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner.

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Rahmen 2026

Was für Ladepunkte im Betrieb gilt

Bei mehreren Ladepunkten gelten andere Regeln als bei der Wallbox am Einfamilienhaus. Das Wichtigste in Kürze, Stand 10. Oktober 2026:

  • Netzbetreiber ab 12 kVAJede Ladeeinrichtung wird dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitgeteilt. Liegt die Summe aller Ladepunkte an der Anlage über 12 kVA, braucht es zusätzlich seine vorherige Zustimmung; er hat dafür zwei Monate Zeit.
  • Steuerbar nach § 14a EnWGLadepunkte über 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, muss der Netzbetreiber bei Engpässen drosseln können. Eine Mindestleistung bleibt garantiert, im Gegenzug sinkt das Netzentgelt.
  • LastmanagementOhne Lastmanagement wird der versorgende Stromkreis auf die Summe aller Ladepunkte ausgelegt (DIN VDE 0100-722). Mit Lastmanagement teilen sich die Ladepunkte die verfügbare Leistung.
  • Pflichten nach GEIGBestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen seit 2025 mindestens einen Ladepunkt. Für Neubauten und größere Renovierungen gelten Quoten für Leitungsinfrastruktur. Ausgenommen sind Gebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die sie überwiegend selbst nutzen.
  • Abrechnung und SteuerWer Ladestrom an Dritte verbrauchsgenau abrechnet, braucht eichrechtskonforme Messung. Laden Mitarbeitende im Betrieb, ist der zusätzlich zum Lohn gewährte Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei – derzeit bis Ende 2030.

Zustimmung, Netzanschluss und Fristen liegen beim Netzbetreiber. Ob und wie das GEIG für Ihr Gebäude gilt, hängt von Eigentum, Nutzung und Stellplätzen ab. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

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  • Termin online wählen
  • Erste Einschätzung zu Anschluss und Ladepunkten

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Besichtigung und Beratung, kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns Hausanschluss, Zählerschrank und Stellplätze an und besprechen Ihren Bedarf.

Der Terminkalender wird von Calendly, LLC (USA) bereitgestellt. Mit dem Klick auf den Knopf werden Daten wie Ihre IP-Adresse an Calendly übertragen, und Calendly kann Cookies setzen. Wir laden ihn deshalb erst, wenn Sie es möchten. Datenschutzerklärung, Ziffer 8c

Oder direkt bei Calendly öffnen

Bielektro – Elektrotechnik aus Halle (Westf.)

Bielektro ist ein junger Betrieb für Elektrotechnik mit Sitz in Halle (Westf.). Wir arbeiten für Betriebe, Eigentümer und Vermieter in Bielefeld, Gütersloh und ganz OWL.

Ladeinfrastruktur planen wir mit Blick auf den ganzen Betrieb: Hausanschluss, Zählerkonzept, Photovoltaik und Fuhrpark gehören in eine Planung.

Firma
Bielektro GmbH
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh, HRB 14595
Geschäftsführer
Abubaker Abduljabbar
Sitz
Langer Brink 33, 33790 Halle (Westf.)
Einsatzgebiet
Bielefeld, Halle (Westf.), Gütersloh und OWL

Jetzt starten

Kostenlos und unverbindlich Rückruf anfordern

In einer Minute ausgefüllt. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.

  • Kein Vertrag durch die AnfrageSie gehen mit dem Absenden keine Verpflichtung ein.
  • Rückruf in 24 StundenZur gewünschten Tageszeit.
  • Lastmanagement geplantPassend zu Ihrem Hausanschluss.
  • Besichtigung kostenlosHausanschluss, Zählerschrank und Stellplätze vor Ort.

Wann dürfen wir Sie anrufen?

Firma, Ansprechpartner, Telefon und Postleitzahl genügen. Fuhrpark, Stellplätze und Zeitplan besprechen wir im Gespräch.

Wann passt ein Rückruf?

Unverbindlich – mit dem Absenden gehen Sie keinen Vertrag ein. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Angaben nutzen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Mit Ihrer Einwilligung in „Marketing“ gehen Kontaktdaten gehasht an Google und OpenAI. Datenschutzerklärung

Unabhängig informieren, bevor Sie entscheiden

Wer gut informiert ist, entscheidet besser. Diese Stellen helfen Ihnen unabhängig von uns weiter:

Fachliche Angaben dieser Seite und ihre Quellen
  • Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen; über 12 kVA Summen-Bemessungsleistung je Anlage zusätzlich vorherige Zustimmung, Antwortfrist zwei Monate.§ 19 Abs. 2 NAV – https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
  • Wallboxen über 4,2 kW mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024 sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG; Mindestleistung garantiert, reduziertes Netzentgelt.Bundesnetzagentur, Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html
  • Eigener Stromkreis und Fehlerstromschutz je Ladepunkt (RCD Typ B oder Typ A mit DC-Sensor, max. 30 mA); Gleichzeitigkeitsfaktor 1 ohne Lastmanagement.DKE, FAQ zur DIN VDE 0100-722 – https://www.dke.de/2245430
  • Verbrauchsgenaue Abrechnung von Ladestrom an Dritte nur eichrechtskonform (MessEG, MessEV, PAngV).Eichamt Sachsen, Elektromobilität – https://www.eichamt.sachsen.de/elektromobilitaet.html
  • GEIG: bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ein Ladepunkt nach dem 01.01.2025 (§ 10); Neubau Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz Leitungsinfrastruktur plus ein Ladepunkt (§ 7); größere Renovierung mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte plus ein Ladepunkt (§ 9); nicht anzuwenden auf überwiegend selbst genutzte Nichtwohngebäude im Eigentum von KMU (§ 1 Abs. 2).GEIG §§ 1, 7, 9, 10 – https://www.gesetze-im-internet.de/geig/ (abgerufen 10.10.2026)
  • Steuerfreiheit vom Arbeitgeber zusätzlich gewährter Vorteile für das Laden an betrieblichen Einrichtungen und für überlassene Ladevorrichtungen; anzuwenden bis zu Lohnzahlungszeiträumen, die vor dem 01.01.2031 enden.§ 3 Nr. 46 EStG; § 52 Abs. 4 Satz 21 EStG – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (abgerufen 10.10.2026)
  • Mitteilung, Zustimmung, Arbeiten am Zählerplatz und Inbetriebsetzung über eingetragenen Installationspartner; vertragliche Verantwortung bei Bielektro.AGB der Bielektro GmbH, Fassung 4.1, § 4.

Karriere bei Bielektro – wir suchen Verstärkung

  • Modernes Fahrzeug und WerkzeugGepflegtes Firmenfahrzeug, professionelles Werkzeug und passende Arbeitskleidung.
  • Einen jungen Betrieb mit aufbauenKurze Entscheidungswege und echter Gestaltungsspielraum statt starrer Strukturen.

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FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ladepunkten im Betrieb. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern im Rückruf.

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Noch Fragen offen? Rufen Sie uns an: 0521 759 88309

Sobald mehrere Ladepunkte gemeinsam mehr Leistung ziehen könnten, als Ihr Hausanschluss hergibt. Nach DIN VDE 0100-722 gilt für den versorgenden Stromkreis grundsätzlich ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 1. Erst ein Lastmanagement erlaubt es, mehrere Ladepunkte an einem Anschluss zu betreiben, ohne die Leitung auf die Summe aller Einzelleistungen auszulegen.

Jede Ladeeinrichtung ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Übersteigt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladepunkte an Ihrer Anlage 12 Kilovoltampere, braucht es zusätzlich seine vorherige Zustimmung – bei mehreren Ladepunkten im Betrieb ist das schnell erreicht. Der Netzbetreiber hat dafür zwei Monate Zeit. Antrag und Inbetriebsetzung laufen über unseren eingetragenen Installationspartner.

Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein. Er kann die Leistung bei Netzengpässen kurzzeitig reduzieren, eine Mindestleistung bleibt dabei garantiert. Im Gegenzug erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt.

Entweder verteilt ein Lastmanagement die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, oder der Netzanschluss wird erweitert. Den Hausanschluss selbst ändert nur der Netzbetreiber; den Antrag koordinieren wir über unseren eingetragenen Installationspartner. Welcher Weg wirtschaftlicher ist, klären wir bei der Besichtigung.

Nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) braucht jedes bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen im oder am Gebäude seit dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt. Bei Neubauten mit mehr als sechs Stellplätzen bekommt mindestens jeder dritte Stellplatz Leitungsinfrastruktur und zusätzlich ein Ladepunkt entsteht; bei größeren Renovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte. Ausgenommen sind Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die sie überwiegend selbst nutzen.

DIN VDE 0100-722 schreibt für jeden Ladepunkt eine eigene Absicherung und eine Fehlerstromschutzeinrichtung vor: einen RCD Typ B oder einen RCD Typ A mit DC-Fehlerstromsensor (Typ A-EV), Auslösestrom höchstens 30 mA. Das schützt vor Gleichfehlerströmen, wie sie beim Laden von Elektrofahrzeugen auftreten können.

Ja, aber nur mit eichrechtskonformer Messtechnik. Sobald Ladevorgänge Dritter verbrauchsgenau abgerechnet werden, greifen Mess- und Eichgesetz, Mess- und Eichverordnung und Preisangabenverordnung. Eine einfache Wallbox ohne geeichten Zähler reicht dafür nicht. Wir setzen eichrechtskonforme Technik ein; Abrechnungsverträge schließen Sie selbst ab.

Vorteile, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn für das Laden an einer betrieblichen Ladeeinrichtung gewährt, sind nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei; das gilt auch für eine zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Regel gilt derzeit bis Ende 2030. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Photovoltaik auf dem Hallendach gleich mit planen?

Mit Solarstrom vom eigenen Dach laden: Ladepunkte und Photovoltaik hängen am selben Anschluss und lassen sich in einem Vorhaben planen.

Zur Photovoltaik für Gewerbe
Photovoltaikmodule auf einem Flachdach während der Montage

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  • Bielefeld
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