Fuhrpark auf dem Betriebshof
Firmenfahrzeuge stehen über Nacht: Mit Lastmanagement laden mehrere Fahrzeuge am vorhandenen Anschluss, morgens ist die Flotte bereit.
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Ratgeber
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Wallbox
Hauselektrik
Ladeinfrastruktur für Unternehmen · Bielefeld · Gütersloh · OWL
Für Fuhrpark, Mitarbeitende und Kundenparkplatz: Planung, Lastmanagement, Montage und Netzbetreiber aus einer Hand. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.
Rückruf innerhalb von 24 Stunden
Öffnet den Terminkalender von Calendly (USA) · Datenschutzerklärung, Ziffer 8c
Lieber sprechen? 0521 759 88309 WhatsApp
Mehrere Ladepunkte über 12 kVA zusammen brauchen die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers (§ 19 NAV). Das koordinieren wir für Sie.
Bielektro GmbH · Amtsgericht Gütersloh, HRB 14595 · Langer Brink 33, 33790 Halle (Westf.)
Bei mehreren Ladepunkten entscheidet die Planung: Wie viel Leistung gibt der Hausanschluss her, wer lädt wann, und wie wird abgerechnet? Das klären wir, bevor wir ein Angebot schreiben.
Wer was ausführt: Die Zustimmung erteilt der Netzbetreiber, den Zähler setzt der Messstellenbetreiber, den Hausanschluss ändert nur der Netzbetreiber. Antrag, Arbeiten am Zählerplatz und Inbetriebsetzung laufen über unseren eingetragenen Installationspartner; Planung, Montage, Koordination und die vertragliche Verantwortung liegen bei Bielektro.
Aus Halle (Westf.) · für Bielefeld, Gütersloh und OWL
Beispielvorhaben
Beispiele zur Orientierung. Was bei Ihnen passt, ergibt sich aus Fuhrpark, Stellplätzen und Hausanschluss.
Firmenfahrzeuge stehen über Nacht: Mit Lastmanagement laden mehrere Fahrzeuge am vorhandenen Anschluss, morgens ist die Flotte bereit.
Ladepunkte am Firmenparkplatz. Soll an Dritte abgerechnet werden, planen wir die Messung eichrechtskonform.
Ladepunkte und Photovoltaik in einem Vorhaben: Tagsüber laden die Fahrzeuge mit dem Strom vom eigenen Hallendach.
Was wir bieten
Von der Bedarfsanalyse bis zur Übergabe: Sie bekommen Ihre Ladeinfrastruktur als ein Vorhaben mit einem Ansprechpartner.
Unverbindlich · Rückruf in 24 Stunden · Kostenlos
Ihr Angebot
Wir besprechen Fuhrpark, Stellplätze und Zeitplan, sehen uns Hausanschluss und Zählerschrank an und erstellen Ihnen ein Angebot mit festem Preis bei klar definiertem Umfang.
Unverbindlich · Rückruf in 24 Stunden · Kostenlos
So funktioniert’s
Firma, Standort und ungefähre Zahl der Ladepunkte genügen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Hausanschluss, Zählerschrank, Stellplätze und Leitungswege vor Ort. Danach erhalten Sie Ihr Angebot.
Montage abgestimmt auf Ihren Betrieb. Mitteilung, Zustimmung und Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner.
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Rahmen 2026
Bei mehreren Ladepunkten gelten andere Regeln als bei der Wallbox am Einfamilienhaus. Das Wichtigste in Kürze, Stand 10. Oktober 2026:
Zustimmung, Netzanschluss und Fristen liegen beim Netzbetreiber. Ob und wie das GEIG für Ihr Gebäude gilt, hängt von Eigentum, Nutzung und Stellplätzen ab. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Terminbuchung
Besichtigung und Beratung, kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns Hausanschluss, Zählerschrank und Stellplätze an und besprechen Ihren Bedarf.
Der Terminkalender wird von Calendly, LLC (USA) bereitgestellt. Mit dem Klick auf den Knopf werden Daten wie Ihre IP-Adresse an Calendly übertragen, und Calendly kann Cookies setzen. Wir laden ihn deshalb erst, wenn Sie es möchten. Datenschutzerklärung, Ziffer 8c
Der Kalender konnte nicht geladen werden. Nutzen Sie bitte den Link unten oder rufen Sie uns an: 0521 759 88309
Bielektro ist ein junger Betrieb für Elektrotechnik mit Sitz in Halle (Westf.). Wir arbeiten für Betriebe, Eigentümer und Vermieter in Bielefeld, Gütersloh und ganz OWL.
Ladeinfrastruktur planen wir mit Blick auf den ganzen Betrieb: Hausanschluss, Zählerkonzept, Photovoltaik und Fuhrpark gehören in eine Planung.
Jetzt starten
In einer Minute ausgefüllt. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.
Firma, Ansprechpartner, Telefon und Postleitzahl genügen. Fuhrpark, Stellplätze und Zeitplan besprechen wir im Gespräch.
Wer gut informiert ist, entscheidet besser. Diese Stellen helfen Ihnen unabhängig von uns weiter:
Interesse geweckt? Alle offenen Stellen finden Sie auf unserer Karriereseite.
FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ladepunkten im Betrieb. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern im Rückruf.
Rückruf anfordernNoch Fragen offen? Rufen Sie uns an: 0521 759 88309
Sobald mehrere Ladepunkte gemeinsam mehr Leistung ziehen könnten, als Ihr Hausanschluss hergibt. Nach DIN VDE 0100-722 gilt für den versorgenden Stromkreis grundsätzlich ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 1. Erst ein Lastmanagement erlaubt es, mehrere Ladepunkte an einem Anschluss zu betreiben, ohne die Leitung auf die Summe aller Einzelleistungen auszulegen.
Jede Ladeeinrichtung ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Übersteigt die Summen-Bemessungsleistung aller Ladepunkte an Ihrer Anlage 12 Kilovoltampere, braucht es zusätzlich seine vorherige Zustimmung – bei mehreren Ladepunkten im Betrieb ist das schnell erreicht. Der Netzbetreiber hat dafür zwei Monate Zeit. Antrag und Inbetriebsetzung laufen über unseren eingetragenen Installationspartner.
Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein. Er kann die Leistung bei Netzengpässen kurzzeitig reduzieren, eine Mindestleistung bleibt dabei garantiert. Im Gegenzug erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt.
Entweder verteilt ein Lastmanagement die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, oder der Netzanschluss wird erweitert. Den Hausanschluss selbst ändert nur der Netzbetreiber; den Antrag koordinieren wir über unseren eingetragenen Installationspartner. Welcher Weg wirtschaftlicher ist, klären wir bei der Besichtigung.
Nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) braucht jedes bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen im oder am Gebäude seit dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt. Bei Neubauten mit mehr als sechs Stellplätzen bekommt mindestens jeder dritte Stellplatz Leitungsinfrastruktur und zusätzlich ein Ladepunkt entsteht; bei größeren Renovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte. Ausgenommen sind Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die sie überwiegend selbst nutzen.
DIN VDE 0100-722 schreibt für jeden Ladepunkt eine eigene Absicherung und eine Fehlerstromschutzeinrichtung vor: einen RCD Typ B oder einen RCD Typ A mit DC-Fehlerstromsensor (Typ A-EV), Auslösestrom höchstens 30 mA. Das schützt vor Gleichfehlerströmen, wie sie beim Laden von Elektrofahrzeugen auftreten können.
Ja, aber nur mit eichrechtskonformer Messtechnik. Sobald Ladevorgänge Dritter verbrauchsgenau abgerechnet werden, greifen Mess- und Eichgesetz, Mess- und Eichverordnung und Preisangabenverordnung. Eine einfache Wallbox ohne geeichten Zähler reicht dafür nicht. Wir setzen eichrechtskonforme Technik ein; Abrechnungsverträge schließen Sie selbst ab.
Vorteile, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn für das Laden an einer betrieblichen Ladeeinrichtung gewährt, sind nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei; das gilt auch für eine zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Regel gilt derzeit bis Ende 2030. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
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Mit Solarstrom vom eigenen Dach laden: Ladepunkte und Photovoltaik hängen am selben Anschluss und lassen sich in einem Vorhaben planen.
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