Ratgeber

Die Fragen, die vor jedem Auftrag kommen.

Kurz beantwortet, fachlich belegt und mit Quellenangabe — damit Sie entscheiden können, bevor Sie jemanden beauftragen.

  1. Was kostet eine DGUV-V3-Prüfung?

    Es gibt keinen einheitlichen Festpreis für eine DGUV-V3-Prüfung. Laut mehreren am Markt tätigen Prüfdienstleistern liegen die Kosten für ortsveränderliche Geräte meist bei rund 3 bis 7 Euro pro Stück, für ortsfeste Anlagen bei etwa 20 Euro aufwärts je Einheit. Kleinere Betriebe kommen häufig auf Gesamtkosten zwischen rund 120 und 700 Euro, mittelständische Betriebe auf 1.000 bis 5.000 Euro, größere Anlagen entsprechend mehr. Den größten Einfluss auf den Endpreis haben Anzahl und Art der Geräte, ob sie ortsfest oder ortsveränderlich sind, Anfahrt und Rüstzeit vor Ort, der technische Zustand der Anlage sowie der Dokumentationsaufwand.

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  2. Wie oft muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

    Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gilt ein Richtwert von 6 Monaten, auf Bau- und Montagestellen 3 Monaten. Ortsfeste elektrische Anlagen sind im Richtwert alle 4 Jahre zu prüfen, in Betriebsstätten besonderer Art (etwa medizinisch genutzten Räumen) jährlich. Diese Werte stammen aus der Durchführungsanweisung zu §5 DGUV Vorschrift 3 und gelten nur unter normalen Betriebsbedingungen – sie sind Richtwerte, keine feste Rechtspflicht. Verbindlich ist die Frist, die der Betreiber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) selbst ermittelt und dokumentiert; er darf dabei nur die dort genannten Höchstfristen nicht überschreiten.

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  3. Wer darf eine DGUV-V3-Prüfung durchführen?

    Eine DGUV-V3-Prüfung darf nur eine „zur Prüfung befähigte Person" nach § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchführen. Das ist in der Praxis eine Elektrofachkraft, die zusätzlich drei Kriterien erfüllt: eine elektrotechnische Berufsausbildung, ausreichende Berufserfahrung mit vergleichbaren Anlagen und Geräten sowie eine zeitnahe, aktuelle berufliche Tätigkeit; für Prüfungen mit elektrischen Gefährdungen konkretisiert die TRBS 1203 diese dritte Voraussetzung auf eine aktuelle Tätigkeit im Prüfbereich. Die Anordnung der Prüfung ist dagegen Sache des Unternehmers beziehungsweise Betreibers – er bleibt verantwortlich, auch wenn er die Durchführung an eine befähigte Person delegiert. Wer die Prüfung gewerblich als eigenständige externe Dienstleistung anbietet, braucht darüber hinaus in der Regel eine Eintragung in die Handwerksrolle als Elektrotechniker – das ist eine eigene, von der fachlichen Prüfbefugnis der Person unabhängige Anforderung des Handwerksrechts.

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  4. E-Check oder DGUV-V3-Prüfung – was brauchen Sie?

    Der E-CHECK ist kein Gesetz und keine eigene Prüfart, sondern ein geschütztes Prüfsiegel der elektrohandwerklichen Organisation um den Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Durchführen dürfen ihn laut Elektrohandwerk nur qualifizierte Innungsfachbetriebe. Die DGUV-V3-Prüfung ist dagegen eine rechtliche Pflicht: Unternehmer und Arbeitgeber müssen ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen lassen. Vermieter von Wohnraum trifft keine allgemeine gesetzliche E-Check-Pflicht; der Bundesgerichtshof verlangt ohne besonderen Anlass keine regelmäßige Generalinspektion. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt aber bestehen – bekannte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden, und bei auffälligen Störungen, gerade in älteren Anlagen, kann eine umfassende Prüfung geboten sein. Für einen E-Check in einer Wohnung nennen Marktquellen rund 100 bis 200 Euro.

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  5. Welche Förderung gibt es 2026 für eine Wallbox?

    Für eine Wallbox am selbst genutzten Einfamilienhaus gibt es Stand 14. September 2026 weder einen Zuschuss des Bundes noch des Landes NRW. Gefördert werden derzeit vor allem Mehrparteienhäuser: Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ zahlt bis zu 2.000 Euro je Stellplatz, Anträge von Eigentümergemeinschaften und kleinen oder mittleren Unternehmen sind bis zum 10. November 2026 möglich. In NRW gibt es für kleine Mietshäuser und Eigentumsanlagen bis zu 40 Prozent der Ausgaben, höchstens 1.500 Euro je Ladepunkt. Einen eigenen Wallbox-Zuschuss nennen weder die Stadt Bielefeld noch die Stadtwerke Bielefeld. Unabhängig davon senkt eine steuerbare Wallbox nach § 14a EnWG das Netzentgelt, laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet um 110 bis 190 Euro im Jahr.

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  6. Was kostet es, eine Wallbox installieren zu lassen?

    Einen Festpreis gibt es nicht. Nach Angaben des ADAC kostet die Installation einer Wallbox im Einfamilienhaus zwischen 500 und 3.000 Euro, das Gerät selbst rund 300 bis 2.000 Euro. Für eine gängige 11-kW-Wallbox inklusive Gerät und Installation nennt der ADAC grob 1.200 bis 3.500 Euro. Den Preis bestimmen vor allem die Leitungslänge, der Zustand des Zählerschranks, die nötige Absicherung, Wanddurchbrüche oder Erdarbeiten und eine eventuelle Verstärkung des Netzanschlusses. Die Anmeldung beim Netzbetreiber selbst ist laut ADAC kostenlos.

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  7. Was kostet es, die Elektrik im Haus zu erneuern?

    Einen Festpreis gibt es nicht. Hersteller- und Kostenratgeber nennen für eine komplette Elektrosanierung im Altbau meist rund 80 bis 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern also etwa 10.000 bis 20.000 Euro. Einzelne Arbeiten liegen darunter: Für die Erneuerung eines Sicherungskastens werden etwa 1.000 bis 2.000 Euro genannt, für einen neuen Zählerschrank im Einfamilienhaus meist 1.800 bis 5.500 Euro. Den Preis bestimmen vor allem Umfang, Baujahr und Zustand der Anlage, die Zahl der Stromkreise, Stemm- und Putzarbeiten sowie die Vorgaben des Netzbetreibers. Bielektro begleitet Sie von der Einschätzung bis zur Inbetriebnahme; Arbeiten, die eine Eintragung beim Netzbetreiber voraussetzen, erbringen wir über unseren eingetragenen Installationspartner – die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt bei uns.

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  8. FI-Schalter fliegt raus oder fehlt – was jetzt?

    Ein FI-Schalter, fachlich Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), schaltet ab, sobald Strom über einen falschen Weg abfließt. Löst er aus, trennen Sie zuerst alle Geräte im betroffenen Bereich und schalten ihn dann einmal wieder ein; springt er sofort oder wiederholt heraus, rufen Sie einen Elektrofachbetrieb. Eine generelle Pflicht, alte Anlagen nachzurüsten, gibt es nicht. Wird eine Anlage neu errichtet, geändert oder erweitert, verlangt DIN VDE 0100-410 für Steckdosen bis 32 A und Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen einen RCD mit höchstens 30 mA. Bielektro begleitet Sie von der Einschätzung bis zur Inbetriebnahme; Arbeiten, die eine Eintragung beim Netzbetreiber voraussetzen, erbringen wir über unseren eingetragenen Installationspartner – die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt bei uns.

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  9. Wo sind Rauchmelder in NRW Pflicht – und wer ist zuständig?

    In Nordrhein-Westfalen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Das regelt § 47 Abs. 2 der Landesbauordnung NRW 2018. Die Pflicht gilt für alle Wohnungen; für Bestandswohnungen lief die Übergangsfrist am 31. Dezember 2016 ab. Den Einbau schuldet der Eigentümer, die Betriebsbereitschaft stellt die Person sicher, die die Wohnung unmittelbar besitzt, meist also der Mieter, außer der Eigentümer übernimmt das selbst.

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