Ratgeber · DGUV Vorschrift 3
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen: Was wird wie geprüft?
Stand:
Kurz beantwortet
Ortsfeste elektrische Anlagen sind die fest installierte Elektrik eines Betriebs, also Verteilungen, Leitungen, Steckdosen und Beleuchtung, dazu ortsfeste Betriebsmittel wie Maschinen, die fest angebracht oder zu schwer zum Umsetzen sind. Der Unternehmer muss sie nach § 5 DGUV Vorschrift 3 und § 14 Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen lassen. Geprüft wird nach DIN VDE 0105-100 in drei Schritten: Besichtigen, Messen (Schutzleiter, Schleifenimpedanz, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Isolationswiderstand) und Erproben, abgeschlossen mit einem Prüfprotokoll. Die DGUV nennt als Richtwert 4 Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art 1 Jahr. Verbindlich ist die Frist, die der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die Prüftaste von FI-Schaltern sollen die Benutzer in stationären Anlagen zusätzlich alle 6 Monate betätigen.
Was zur ortsfesten Anlage gehört und was nicht
Nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 sind ortsfeste Betriebsmittel fest angebracht oder haben keine Tragevorrichtung und eine so große Masse, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu zählen auch Betriebsmittel, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über eine bewegliche Anschlussleitung betrieben werden. Die elektrische Anlage, typischerweise die Gebäudeinstallation, entsteht aus dem Zusammenschluss solcher Betriebsmittel.
Als Beispiele nennt die DGUV Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen, außerdem Ständerbohrmaschinen, Pressen, Hebebühnen und Krananlagen. Ein ortsfestes Betriebsmittel kann fest oder über eine Steckvorrichtung angeschlossen sein. Der Stecker allein macht eine schwere Maschine also nicht ortsveränderlich.
Ortsveränderlich sind dagegen Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht umgesetzt werden können, etwa Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen oder Bürogeräte. Auch Baustromverteiler und mobile Stromerzeuger behandelt die DGUV so. Für diese Gruppe gelten eigene, kürzere Richtwerte.
Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Änderung oder Instandsetzung muss eine Elektrofachkraft prüfen oder die Prüfung leiten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3). Bei neu errichteten Niederspannungsanlagen geschieht das zum Beispiel nach DIN VDE 0100-600. Bestätigt der Hersteller oder Errichter dem Unternehmer, dass die Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entspricht, ist diese Prüfung nach § 5 Abs. 4 nicht erforderlich.
Die wiederkehrende Prüfung im laufenden Betrieb folgt der Betreibernorm DIN VDE 0105-100. Gültig ist nach Angabe des zuständigen DKE-Komitees die Ausgabe 2015-10 mit der Änderung A1:2017-06. Seit September 2026 liegt ein Entwurf einer Neufassung vor; ein Entwurf ersetzt die geltende Norm nicht.
Fehlen frühere Protokolle mit Messwerten, entspricht der Umfang der wiederkehrenden Prüfung laut DGUV in der Regel dem einer Erstprüfung. Bewahren Sie deshalb neben der Errichterbescheinigung auch Prüfprotokolle und Schaltpläne auf.
So läuft die Prüfung nach DIN VDE 0105-100 ab
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der Unterlagen, des Netzsystems und der aktuellen Nutzung; eine geänderte Nutzung kann etwa die Nachrüstung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nötig machen. Danach folgt das Besichtigen von Verteilern, Kennzeichnung, Abdeckungen und Zugänglichkeit. Laut DGUV deckt bereits eine sorgfältige Sichtprüfung den größten Teil der Mängel auf.
Gemessen wird mit Prüfgeräten nach DIN EN 61557 (VDE 0413), laut DGUV in dieser Reihenfolge: Spannungen und Netzform, dann die Durchgängigkeit des Schutzleiters an jeder zugänglichen Schutzleiterverbindung mit mindestens 200 mA Prüfstrom. Es folgen die Schleifenimpedanz, die zeigt, ob die vorgeschaltete Sicherung im Fehlerfall zuverlässig auslöst, und die Auslöseprüfung jeder RCD. Den Isolationswiderstand misst die Prüfperson an spannungsfreien Stromkreisen, in der Regel mit mindestens 500 V Gleichspannung.
Beim Erproben werden Schutz- und Meldeeinrichtungen betätigt, etwa die RCD-Prüftaste, Not-Aus und Verriegelungen. Auffällig ist für die Prüfperson nicht nur ein überschrittener Grenzwert: Auch Werte, die deutlich von den üblichen Werten der Anlage abweichen, gehören mit Anmerkung ins Protokoll.
Prüffristen: 4 Jahre als Richtwert, nicht als Wunschfrist
Tabelle 1A der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 nennt für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre, für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700, zum Beispiel medizinisch genutzte Bereiche, 1 Jahr. Prüfen muss jeweils eine Elektrofachkraft. Die Prüfeinrichtung von Fehlerstrom-Schutzschaltern sollen die Benutzer in stationären Anlagen alle 6 Monate betätigen, in nichtstationären Anlagen wie Baustellen arbeitstäglich. Hersteller können abweichende Fristen angeben.
Diese Werte gelten nur bei normaler Beanspruchung durch Temperatur, Staub, Feuchtigkeit und Ähnliches. Verbindlich ist die Frist, die der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt (§ 3 Abs. 6 BetrSichV); sie muss sicherstellen, dass die Anlage bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann. Abweichungen von den Richtwerten sind zu begründen. Alternativ genügt bei ortsfesten Anlagen eine ständige Überwachung: Elektrofachkräfte halten die Anlage kontinuierlich instand und prüfen sie messtechnisch, etwa durch Überwachen des Isolationswiderstands.
Eine maximale Zeitspanne kann zusätzlich durch Prüfverordnungen der Länder oder Regelungen des Sachversicherers festgelegt sein. Ist im Versicherungsvertrag eine Prüfung nach Klausel SK 3602 vereinbart, prüft ein VdS-anerkannter Sachverständiger nach VdS 2871 mit Schwerpunkt Sachschutz. Das ersetzt die DGUV-V3-Prüfung nicht; geeignete Messprotokolle daraus darf der Sachverständige aber berücksichtigen.
Prüfprotokoll und Umgang mit Mängeln
Das Ergebnis muss aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der Prüfperson (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Die DGUV empfiehlt zusätzlich Normengrundlage, Prüfanlass, Prüffrist und verwendetes Messgerät. Nicht jeder Einzelwert muss hinein; bei der Schleifenimpedanz genügt je Stromkreis die am weitesten vom Schutzorgan entfernte Messstelle. Konnte ein Bereich nicht geprüft werden, steht der Grund im Bericht.
Mängel werden nach Gefährdung eingeordnet: Schwerwiegende wie ein fehlender Schutzleiter an einer Steckdose sind unverzüglich zu beheben, Mängel ohne akute Gefahr demnächst. Besteht bis zur Behebung eine dringende Gefahr, darf die Anlage im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3). Nach der Instandsetzung ist vor der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen. Zeigt die Prüfung, dass die Anlage nicht bis zum nächsten Termin sicher betrieben werden kann, muss der Arbeitgeber die Frist neu festlegen (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).
Prüfung planen: Abschaltungen und Betriebsablauf
Für die Isolationsmessung müssen Stromkreise spannungsfrei sein, und Alarm-, EDV- und Telekommunikationssysteme können durch die Prüfung gestört werden. Die DGUV empfiehlt deshalb, Umfang, Zeitpunkt und Dauer vorab mit Betreiber und Nutzern abzustimmen und Server oder Produktionsanlagen terminiert abzuschalten. Lässt sich ein Bereich nicht abschalten, werden Ersatzprüfungen oder ein späterer Termin vereinbart und dokumentiert.
Bielektro prüft elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 für Betriebe in Bielefeld, Halle (Westf.) und OWL durch die Elektrofachkraft als befähigte Person. Den Termin stimmen wir möglichst außerhalb sensibler Betriebszeiten ab. Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Messwerten und eine Empfehlung zur Prüffrist; den Festpreis nennen wir, sobald der Umfang klar definiert ist.
Prüfschritte bei ortsfesten Anlagen im Überblick
| Prüfschritt | Was geprüft wird | Zweck |
|---|---|---|
| Ordnungsprüfung | Frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne, Änderungen, aktuelle Nutzung | Passt die Anlage noch zu Unterlagen und Nutzung? |
| Besichtigen | Verteiler, Kennzeichnung, Abdeckungen, Zugänglichkeit, Leitungen | Äußerlich erkennbare Mängel finden |
| Messen: Spannung | Außenleiter, Neutralleiter, Schutzleiter | Netzform prüfen, Fremdspannung am Schutzleiter ausschließen |
| Messen: Schutzleiter | Jede zugängliche Schutzleiterverbindung, Prüfstrom mindestens 200 mA | Niederohmiges Schutzleitersystem nachweisen |
| Messen: Schleifenimpedanz | Fehlerschleife je Stromkreis | Sicherung löst im Fehlerfall zuverlässig aus |
| Messen: RCD | Auslösezeit jeder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung | Abschaltzeit für den Personenschutz eingehalten |
| Messen: Isolationswiderstand | Spannungsfreie Stromkreise, in der Regel mit mindestens 500 V DC | Isolation durch Alterung, Feuchte oder Schäden nicht geschwächt |
| Erproben | RCD-Prüftaste, Not-Aus, Verriegelungen, Drehfeld, Meldeleuchten | Schutz- und Meldefunktionen arbeiten |
| Dokumentation | Prüfprotokoll mit relevanten Messwerten, Mängeln und Bewertung | Nachweis und Grundlage der nächsten Prüfung |
Vereinfachte Übersicht nach DGUV Information 203-072 (Ausgabe 04/2021), keine Rechtsberatung. Art und Umfang der Prüfung legt die Prüfperson für die konkrete Anlage fest; Messwerte und Grenzwerte hängen vom Netzsystem ab.
Direkt anschließende Fragen
Die fest installierte Elektrik mit Verteilungen, Leitungen, Steckdosen, Schaltern und Beleuchtung sowie ortsfeste Betriebsmittel. Ortsfest sind Betriebsmittel, die fest angebracht sind oder ohne Tragevorrichtung so schwer sind, dass sie nicht leicht bewegt werden können, etwa Pressen, Hebebühnen, Krananlagen oder Produktionsmaschinen.
Der Stecker entscheidet nicht. Laut DGUV können ortsfeste Betriebsmittel auch über eine Steckvorrichtung angeschlossen sein. Maßgeblich ist, ob die Maschine im Betrieb bewegt oder leicht umgesetzt werden kann.
Der Richtwert aus Tabelle 1A zu § 5 DGUV Vorschrift 3 liegt bei 4 Jahren, in Betriebsstätten besonderer Art bei 1 Jahr. Verbindlich ist die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung; bei höherer Beanspruchung kann sie deutlich kürzer sein.
Die wiederkehrende Prüfung erfolgt nach DIN VDE 0105-100, gültig in der Ausgabe 2015-10 mit Änderung A1:2017-06. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen Niederspannungsanlage richtet sich zum Beispiel nach DIN VDE 0100-600. Ein Entwurf zur Neufassung von DIN VDE 0105-100 liegt seit September 2026 vor.
Nicht vollständig, aber einzelne Stromkreise müssen für die Isolationsmessung spannungsfrei geschaltet werden. Lässt sich ein Bereich nicht abschalten, werden Ersatzprüfungen oder ein späterer Termin vereinbart und im Protokoll vermerkt.
Mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der Prüfperson; aufbewahren müssen Sie es mindestens bis zur nächsten Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Sinnvoll sind außerdem die relevanten Messwerte, weil die nächste Prüfung darauf aufbaut.
Nein. Die Prüfung nach Klausel SK 3602 ist vertraglich vereinbart, dient dem Sachschutz und entbindet nicht von anderen Prüfpflichten. Der VdS-Sachverständige darf aber geeignete Messprotokolle der DGUV-V3-Prüfung berücksichtigen.
Belege für die Angaben auf dieser Seite
- § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3: Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht sowie in bestimmten Zeitabständen; Fristen so bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. § 5 Abs. 4: Erstprüfung nicht erforderlich bei Bestätigung durch Hersteller oder Errichter. § 3 Abs. 2: festgestellte Mängel unverzüglich beheben, bei dringender Gefahr keine Verwendung im mangelhaften Zustand.DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" mit Durchführungsanweisungen (Druckfassung Januar 2010, VBG), §§ 3 und 5 – https://cdn.vbg.de/media/4d4d9675222842eb908cfe7c27afad8b/dld:attachment/DGUV_Vorschrift_3_Elektrische_Anlagen_und_Betriebsmittel.pdf
- DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2: Tabellen gelten bei normaler Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit; Definition ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel (fest angebracht oder ohne Tragevorrichtung und schwer; auch vorübergehend fest angebracht mit beweglicher Anschlussleitung); stationäre und nichtstationäre Anlagen (z. B. Bau- und Montagestellen); ständige Überwachung durch Elektrofachkräfte (kontinuierliche Instandhaltung und messtechnische Prüfung im Rahmen des Betreibens, z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) erfüllt die Anforderungen für ortsfeste Anlagen.DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen (Druckfassung Januar 2010, VBG), DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, S. 9–10 – https://cdn.vbg.de/media/4d4d9675222842eb908cfe7c27afad8b/dld:attachment/DGUV_Vorschrift_3_Elektrische_Anlagen_und_Betriebsmittel.pdf
- Tabelle 1A: elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre, in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr, jeweils durch Elektrofachkraft; Fehlerstrom-Schutzschalter: Betätigen der Prüfeinrichtung durch den Benutzer, in stationären Anlagen 6 Monate, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich.BG ETEM, „Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" (Tabelle 1A der DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Stand 26.02.2021) – https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrische-gefaehrdungen-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/pruefung-elektrischer-betriebsmittel/wiederholungspruefungen-ortsfester-elektrischer-anlagen-und-betriebsmittel
- Die Durchführungsanweisungen empfehlen in Tabelle 1A die Betätigung der RCD-Prüftaste je nach Einsatzbereich alle 6 Monate oder arbeitstäglich; Hersteller können abweichende Fristen angeben.DGUV Fachbereich ETEM, „Manuelle Funktionsprüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nach DGUV Vorschrift 3 und 4" (Stand 14.01.2016) – https://presse.dguv.de/medien/fb-etem/documents/rcd_1.pdf
- Anwendungsbereich: wiederkehrende Prüfungen von Niederspannungsanlagen und ortsfesten Betriebsmitteln nach VDE 0105-100/A1; Beispiele ortsfester Betriebsmittel (Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte, Beleuchtungseinrichtungen; Ständerbohrmaschinen, Pressen, Hebebühnen, Krananlagen); Anschluss fest oder über Steckvorrichtung; Erstprüfung z. B. nach VDE 0100-600 nicht Gegenstand.DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" (April 2021), Kap. 1 und Begriff 2.18 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2879
- Vorbereitung: Bestandsaufnahme (frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne, Netzsystem, Nutzungsänderung, ggf. Nachrüstung RCD); Ordnungs- und technische Prüfungen; Umfang, Zeitpunkt und Dauer mit Betreiber und Nutzern abstimmen, da Überwachungs-, Alarm-, EDV- und Telekommunikationssysteme beeinflusst werden können; Abweichungen vom Prüfablauf (z. B. nicht abschaltbare Anlage) abstimmen und dokumentieren; Besichtigen inkl. Anforderungen nach VDE 0100-7XX.DGUV Information 203-072 (April 2021), Abschnitte 3.2.1, 3.2.2, 3.2.4, Tabelle 2, Abschnitt 3.3 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2879
- Messungen in empfohlener Reihenfolge: Spannungen (Netzform, Fremdspannung am Schutzleiter); Niederohmigkeit des Schutzleiters an jeder zugänglichen Schutzleiterverbindung (100-%-Messung) mit Prüfstrom mindestens 200 mA; Schleifenimpedanz als Nachweis, dass Überstromschutzorgane zuverlässig auslösen; jede RCD ist zu prüfen (Abschaltzeit nach VDE 0100-410); Isolationswiderstand an spannungsfreien Stromkreisen mit mindestens 500 V DC (SELV/PELV bzw. mit Überspannungsableitern 250 V DC); Messgeräte nach EN 61557 (VDE 0413).DGUV Information 203-072 (April 2021), Abschnitte 3.4.1 bis 3.4.4 und 5.1, Tabelle 14 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2879
- Erproben: RCD-Prüftaste, Isolationsüberwachung, Not-Aus, Verriegelungen, Rechtsdrehfeld an Drehstromsteckdosen, Melde- und Anzeigeeinrichtungen. Dokumentation: Ergebnis einschließlich relevanter Messwerte; auffällig von Üblichkeitswerten abweichende Werte mit Anmerkung; bei der Fehlerschleifenimpedanz genügt je Stromkreis die am weitesten entfernte Messstelle; Einschränkungen des Prüfumfangs mit Begründung; Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung; Mängelkategorien (schwerwiegend: z. B. fehlender Schutzleiter an Steckdose, zu hohe Fehlerschleifenimpedanz; ohne akute Gefahr); Anpassung der Gefährdungsbeurteilung.DGUV Information 203-072 (April 2021), Abschnitte 3.5, 3.6.2 bis 3.6.7, Tabelle 13 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2879
- Prüffristen in Tabelle 1A sind Richtwerte für normale Bedingungen mit orientierendem Charakter; unter Berücksichtigung von Art der Anlage, Betriebs-, Umgebungs- und Nutzungsbedingungen, Wartung, äußeren Einflüssen und Herstellerangaben festzulegen; weitere Empfehlungen z. B. VDE 0100-710 (medizinisch genutzte Bereiche).DGUV Information 203-072 (April 2021), Kap. 4 und Abschnitt 3.7 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2879
- Ortsveränderliche Betriebsmittel (Beispiele Elektrowerkzeuge, Leuchten, Verlängerungsleitungen, Büromaschinen); transportable Betriebsmittel (Baustellenkreissäge, Baustromverteiler, mobiler Stromerzeuger) werden wie ortsveränderliche behandelt; sorgfältige Sichtprüfung deckt den größten Teil der Mängel auf; Ablaufplanung (terminbasiertes Abschalten von Produktionsanlagen und Servern, Vermeidung von Fehlalarmen); Abweichungen von Richtwerten sind zu begründen; maximale Zeitspanne kann durch Prüfverordnungen der Länder oder Regelungen der Sachversicherer festgelegt sein; Dokumentationsinhalte; fehlen frühere Ergebnisse, entspricht der Umfang in der Regel der Erstprüfung; neben Errichterbescheinigung Prüfprotokolle mit Messwerten und Schaltpläne vorhalten.DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer" (Januar 2020), Begriffe 2.14 und 2.20, Abschnitte 5.2, 6.1.1, Kap. 7 und 8, Anhang A.1.1 – https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
- § 3 Abs. 6 BetrSichV: Arbeitgeber ermittelt und legt Art, Umfang und Fristen wiederkehrender Prüfungen fest; Fristen so, dass Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können.§ 3 Betriebssicherheitsverordnung, abgerufen 13.10.2026 – https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html
- § 14 Abs. 2 BetrSichV: wiederkehrende Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person entsprechend den Fristen nach § 3 Abs. 6; ergibt die Prüfung, dass das Arbeitsmittel nicht bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Frist neu festzulegen. § 14 Abs. 7: Ergebnis aufzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren, mit Art, Umfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person.§ 14 Betriebssicherheitsverordnung, abgerufen 13.10.2026 – https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html
- DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 mit Änderung A1:2017-06 bleibt gültig und verbindlich, bis DKE/K 224 eine neue Ausgabe veröffentlicht.DKE, Normauslegung DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2024-11 (Veröffentlichung 04.11.2024) – https://dke.de/resource/blob/2356974/180953e299dc54309a057043dbd4740e/normauslegung-din-en-50110-1---download-data.pdf
- Entwurf DIN VDE 0105-100:2026-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen", Ausgabedatum 04.09.2026, Status Norm-Entwurf.DIN Media, Norm-Entwurf DIN VDE 0105-100:2026-10, abgerufen 13.10.2026 – https://www.dinmedia.de/en/draft-standard/din-vde-0105-100/405780386
- Prüfung nach Klausel SK 3602 auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag, Ziel Sachschutz, durch anerkannte Elektrosachverständige; entbindet nicht von der Prüfpflicht aufgrund anderer Normen, Regelwerke oder Gesetze; Messergebnisse aus Prüfungen z. B. nach DGUV Vorschrift 3 (Isolationswiderstand, Schleifenwiderstand, Schutzleiter, RCD) können berücksichtigt und stichprobenartig kontrolliert werden.VdS 2871:2020-03 (07) „Richtlinien für die Prüfung elektrischer Anlagen – Prüfrichtlinien nach Klausel SK 3602", Abschnitte 1 und 2.3 – https://shop.vds.de/download/vds-2871
- Bielektro: DGUV-V3-Prüfung durch die Elektrofachkraft als befähigte Person für Gewerbe in Bielefeld, Halle (Westf.) und OWL; Terminabstimmung möglichst außerhalb sensibler Produktions- oder Betriebszeiten; Prüfprotokoll mit Messwerten; Empfehlung der Prüffrist für die Gefährdungsbeurteilung; Festpreis bei klar definiertem Umfang.Bielektro, Leistungsseite DGUV-V3-Prüfung – https://bielektro.de/leistungen/dguv-v3-pruefung








