Licht & Beleuchtung · Gewerbe
Auch wenn der Strom ausfällt, bleibt Ihr Fluchtweg hell.
Lichtkonzepte, LED-Umrüstung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten in Bielefeld, Halle (Westf.) und OWL. Beleuchtungsstärken nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 geplant, Notbeleuchtung nach DIN EN 1838 ausgelegt und nach DIN EN 50172 wiederkehrend geprüft.
Leistungsumfang Beleuchtung & Notbeleuchtung
- Beleuchtungsplanung für Arbeitsbereiche nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1: die Mindest-Beleuchtungsstärke wird auf die tatsächliche Sehaufgabe je Arbeitsplatz abgestimmt, nicht pauschal für die ganze Halle.
- LED-Umrüstung bestehender Anlagen (Retrofit oder Neuplanung), abgestimmt auf Lichtfarbe, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabeindex der jeweiligen Tätigkeit.
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung bei Stromausfall nach ASR A3.4, zum Beispiel Schaltwarten, elektrische Betriebsräume oder der Bereich langnachlaufender Maschinen.
- Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege und Antipanikflächen nach DIN EN 1838, einschließlich Rettungszeichenleuchten und optischem Sicherheitsleitsystem.
- Auswahl zwischen Einzelbatterie- und Zentralbatteriesystem, abgestimmt auf Gebäudegröße, Kabelwege und späteren Prüfaufwand.
- Außen- und Hofbeleuchtung für Zufahrten, Stellflächen und Fluchtwege im Freien.
- Wiederkehrende Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 50172 mit Dokumentation im Prüfbuch, Festpreis bei klar definiertem Umfang.
Beleuchtungsstärken, Notbeleuchtung und Prüffristen im Überblick
Was ASR A3.4, DIN EN 12464-1, DIN EN 1838 und DIN EN 50172 konkret vorschreiben.
- Rechtsgrundlage Arbeitsplatzbeleuchtung
- ArbStättV Anhang Nr. 3.4 Abs. 1–2, konkretisiert durch ASR A3.4 (Ausgabe Mai 2023)
- Bildschirmarbeit / Büro (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung)
- mind. 500 lx, Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80
- Verkehrswege ohne / mit Fahrzeugverkehr
- mind. 50 lx bzw. mind. 150 lx
- Lager (je nach Sehaufgabe) / Versand & Verpackung
- 50–200 lx bzw. 300 lx
- Montagearbeiten grob bis sehr fein (Beispiel Metall-/Elektroverarbeitung)
- 200–750 lx, je nach Toleranzanforderung
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
- mind. 15 lx, Gleichmäßigkeit (Emax:Emin) < 10:1, spätestens 0,5 s nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung (ASR A3.4, Abschnitt 8)
- Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege / Antipanikbeleuchtung
- mind. 1 lx auf der Fluchtwegmitte bzw. mind. 0,5 lx auf offenen Flächen über 60 m² (DIN EN 1838)
- Bemessungsbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung
- Regelwert mind. 1 Stunde, konkret nach Gefährdungsbeurteilung (DIN EN 1838 / DIN VDE V 0108-100-1)
- Wiederkehrende Prüfung
- täglich Sichtkontrolle, monatlich Funktionsprüfung, jährlich Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer, dokumentiert im Prüfbuch (DIN EN 50172)
Die genannten Lux-Werte sind Mindestwerte der jeweiligen Norm für die beschriebene Sehaufgabe bzw. Gefährdung. Welche Beleuchtungsstärke, Bemessungsbetriebsdauer und welcher Prüfrhythmus im Einzelfall gelten, legt der Betreiber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
So läuft die Umsetzung
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Bestandsaufnahme & Bedarfsanalyse
Wir nehmen vorhandene Leuchten, Sehaufgaben je Bereich und den Fluchtwegplan auf und klären, wo bereits Sicherheitsbeleuchtung vorhanden oder erforderlich ist.
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Planung & Angebot
Beleuchtungsstärken nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1, Leuchtenauswahl und das Sicherheitsbeleuchtungskonzept legen wir schriftlich fest. Festpreis bei klar umrissenem Umfang.
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Umrüstung & Montage
Leuchten tauschen oder neu setzen, Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten anschließen, Funktionsprobe der Sicherheitsbeleuchtung.
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Übergabe mit Dokumentation
Sie erhalten das Messprotokoll der Beleuchtungsstärken, ein angelegtes Prüfbuch für die Sicherheitsbeleuchtung und den empfohlenen nächsten Prüftermin.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber vor der Beauftragung wissen wollen.
Für Bildschirmarbeit, Lesen und Datenverarbeitung im Büro gilt ein Mindestwert von 500 Lux bei einem Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 80. In Werkstätten hängt der Wert von der Sehaufgabe ab: grobe Montagearbeiten benötigen mindestens 200 Lux, feine Montage bis zu 750 Lux. Welcher Wert für Ihren konkreten Arbeitsplatz gilt, listet Anhang 3 der ASR A3.4 tätigkeitsgenau auf.
Beides sind unterschiedliche Anforderungen aus unterschiedlichen Regelwerken. Die ASR A3.4 verlangt für Arbeitsplätze, an denen bei Stromausfall eine akute Gefährdung entstehen kann (etwa Labore, Schaltwarten oder der Bereich langnachlaufender Maschinen), mindestens 15 Lux mit einer Gleichmäßigkeit von unter 10:1, verfügbar spätestens 0,5 Sekunden nach dem Ausfall. Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege und Antipanikflächen im gesamten Gebäude regelt dagegen DIN EN 1838: mindestens 1 Lux auf der Fluchtwegmitte, mindestens 0,5 Lux auf offenen Flächen über 60 Quadratmetern. Beide Anforderungen können in einem Gebäude parallel gelten.
Nach DIN EN 50172 in drei Rhythmen: täglich eine Sichtkontrolle der Betriebsanzeige, monatlich eine Funktionsprüfung durch kurzes Simulieren des Netzausfalls, jährlich eine Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer der Anlage. Jede Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.
Als Regelwert für Arbeitsstätten gilt eine Bemessungsbetriebsdauer von mindestens einer Stunde. Die tatsächlich erforderliche Dauer legt der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Sie richtet sich danach, wie lange Personen dem Risiko nach einem Stromausfall ausgesetzt sein können, etwa bei mehrgeschossigen Gebäuden oder besonderen Nutzungen.
Die Energieagentur.NRW beziffert die Einsparung von LED gegenüber klassischen Glühlampen mit rund 80 Prozent, gegenüber modernen T5-Leuchtstoffröhren mit rund 46 Prozent. Nach Zahlen von Energieagentur, BMU und dena liegt der Anteil der Beleuchtung am Stromverbrauch in Handwerk, Handel und Dienstleistungen bei rund 28 Prozent. Wie schnell sich eine konkrete Umrüstung amortisiert, hängt von Betriebsstunden, Anschlusswerten und dem bisherigen Leuchtmittel ab und wird vor dem Angebot ermittelt.
Zentralbatteriesysteme versorgen alle Sicherheitsleuchten von einem Ort aus, was Wartung und Prüfung bündelt, aber mehr Kabelaufwand bedeutet. Einzelbatterieleuchten haben ihre eigene Batterie in der Leuchte, sind schneller nachzurüsten, verteilen den Prüfaufwand aber auf jede einzelne Leuchte. Welches System wirtschaftlicher ist, hängt von Gebäudegröße, Leuchtenanzahl und vorhandenen Kabelwegen ab und wird in der Bestandsaufnahme geklärt.
Ob und wo eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Maßgeblich sind unter anderem Gebäudegröße, Fluchtweglänge, Geschossanzahl und Nutzung. Für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung bei Stromausfall schreibt die ASR A3.4 sie ausdrücklich vor; für Fluchtwege und Antipanikflächen im Gebäude greifen häufig zusätzlich Bauordnung und Brandschutzkonzept. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Brandschutzplaner.
Ja, wenn Anzahl und Art der Leuchten, Flächen und die vorgesehenen Beleuchtungsstärken feststehen. Das legen wir vor Beginn schriftlich fest.
Fachliche Angaben und ihre Quellen
- Netzanschlüsse werden ausschließlich vom Netzbetreiber hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.§ 8 Abs. 1 NAV – https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__8.html
- ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV (Anhang Nr. 3.4 Abs. 1–2 und 7) an Beleuchtung von Arbeitsstätten sowie an die Sicherheitsbeleuchtung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung.ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, Ausgabe Mai 2023, Ziffer 1 – https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile
- Mindest-Beleuchtungsstärke für Bildschirmarbeit/Büro (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung): 500 lx, Ra ≥ 80, Ēv ≥ 175 lx.ASR A3.4, Anhang 3, Nr. 4.2 – https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile
- Verkehrsflächen/Flure ohne Fahrzeugverkehr: 50 lx (mit Absätzen/Stufen 100 lx); mit Fahrzeugverkehr: 150 lx. Lagerräume 50–200 lx je nach Sehaufgabe, Versand-/Verpackungsbereiche 300 lx.ASR A3.4, Anhang 3, Nr. 1.1/1.1a/1.2 und Nr. 2.1–2.4 – https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile
- Montagearbeiten in der Metallbe- und -verarbeitung: grobe 200 lx, mittelfeine 300 lx, feine 500 lx, sehr feine 750 lx.ASR A3.4, Anhang 3, Nr. 16.14 – https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung): mind. 15 lx, Gleichmäßigkeit (Emax:Emin) < 10:1, innerhalb 0,5 s nach Ausfall zu erreichen, Ra ≥ 40.ASR A3.4, Abschnitt 8, Absätze 2–4 – https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile
- DIN EN 1838 legt die photometrischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung fest: horizontale Beleuchtungsstärke auf dem Fluchtweg mind. 1 lx, Antipanikbeleuchtung auf offenen Flächen über 60 m² mind. 0,5 lx, Gleichmäßigkeit max. 40:1.licht.de, Normenübersicht DIN EN 1838:2025-03 – https://www.licht.de/de/lichtplanung/normen-und-vorschriften/normen/details/7-din-en-18382025-03-angewandte-lichttechnik-notbeleuchtung-fuer-bauliche-anlagen sowie voeltec.de, „Notbeleuchtung nach DIN EN 1838“ – https://voeltec.de/notbeleuchtung-nach-din-en-1838-anforderungen-im-ueberblick/
- Für die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten gilt nach DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 1838 eine Mindest-Überbrückungszeit (Bemessungsbetriebsdauer) von 1 Stunde; die konkrete Dauer wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.akkufischer.de, Fachartikel „Not- und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten“ – https://akkufischer.de/notbeleuchtung/portfolios/not-und-sicherheitsbeleuchtung-fuer-arbeitsstaetten/
- DIN EN 50172 verlangt wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung: täglich eine Sichtkontrolle der Betriebsanzeige, monatlich eine Funktionsprüfung (Simulation des Netzausfalls), jährlich eine Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer, dokumentiert im Prüfbuch.elektrofachkraft.de, Fachartikel zu DIN EN 50172 (VDE 0108-100) sowie licht.fm-connect.com, „Prüfungen im Betriebsalltag“ – https://licht.fm-connect.com/betrieb/pruefungen/
- LED-Lampen sparen laut Energieagentur.NRW gegenüber Glühlampen rund 80 % Energie ein, gegenüber modernen T5-Leuchtstoffröhren rund 46 %.handwerk-magazin.de, „Das richtige Licht für Werkstatt, Büro und Laden“ (Zitat Energieagentur.NRW) – https://www.handwerk-magazin.de/led-statt-gluehbirne-strom-sparen-mit-modernen-lichtsystemen-171660/
- Beleuchtung hat laut Energieagentur/BMU/dena einen Anteil von rund 28 % am Stromverbrauch in Handwerk, Handel und Dienstleistungen (Industrie rund 10 %).energieeffizienz-im-betrieb.net, „Effiziente Beleuchtung: Industrie, Gewerbe“ – https://www.energieeffizienz-im-betrieb.net/energiesparen-unternehmen/beleuchtung-gewerbe-industrie.html
- Rückmeldung in der Regel am selben oder nächsten Werktag; Festpreis bei klar definierbarem Leistungsumfang.Bielektro MARKE.md / Bestandsseite bielektro.de FAQ (O-Ton, verifiziert 23.07.2026)
- Bielektro GmbH (Amtsgericht Gütersloh, HRB 14595): Anmeldung und Inbetriebsetzung der Kundenanlage über einen eingetragenen Installationspartner; die vertragliche Verantwortung bleibt bei Bielektro.AGB der Bielektro GmbH, Fassung 4.1, Stand 22.09.2026, § 4
Weitere Leistungen
- 01 DGUV-V3-Prüfung Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 durch die Elektrofachkraft, mit Festpreis bei klar definiertem Umfang und Prüfprotokoll.
- 02 Elektroprüfung für Vermieter Prüfung der ortsfesten Elektroanlage in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern nach DIN VDE 0105-100 durch die Elektrofachkraft, dokumentiert mit Prüfprotokoll und Mängelliste.
- 03 Wallbox & Ladeinfrastruktur Wallbox-Installation und Ladeinfrastruktur für Gewerbe: mehrere Ladepunkte, Lastmanagement und Netzbetreiber-Anmeldung für Tiefgarage, Betriebshof und Firmenfuhrpark.
- 04 PV-Montage PV-Montage für Fachbetriebe und Gewerbe: Modulmontage, Unterkonstruktion und elektrische Schnittstellen; Anmeldung und Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner.
- 05 Elektromontage & Projektunterstützung Elektromontage als Nachunternehmer für Fachbetriebe: zusätzliche Monteure auf Werkvertragsbasis, mit eigenem Werkzeug und festem Ansprechpartner für die Baustelle.
- 06 Elektroinstallation Elektroinstallation von der Rohinstallation über den Zählerschrank bis zur Endmontage, mit Festpreis bei klar definiertem Umfang und Prüfprotokoll bei der Übergabe.
- 07 Wärmepumpe — elektrische Anbindung Elektrischer Anschluss der Wärmepumpe: Zuleitung, Zählerschrank, Absicherung und Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG über unseren eingetragenen Installationspartner, abgestimmt mit Ihrem Heizungsbaubetrieb.
- 08 Smart Home / KNX Smart-Home-Installation als KNX-Bus oder Funklösung für Licht, Beschattung, Sicherheit und Energiemanagement, mit ETS-Programmierung und Empfehlung, ob Bus oder Funk zu Ihrem Gebäude passt.
- 09 Kundendienst / Service Fehlersuche mit Messung, Reparaturen und Kleininstallationen für Gewerbekunden. Rückmeldung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, kein Notdienst.
- 10 Industrie- & Großprojekte Elektromontage, Kabeltrassen und Schaltschrankbau für Hallen, Produktion und Logistik. Mit Aufmaß je Bauabschnitt und Dokumentation zur Übergabe, auch als Projektpartner für Generalunternehmer und Fachbetriebe.
- 11 Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern Zählerschrank und Sicherungskasten erneuern: nach TAB des Netzbetreibers, vorbereitet für Wärmepumpe, Wallbox und PV, mit Festpreis nach Bestandsaufnahme.
- 12 Altbau-Elektrosanierung Elektrosanierung im Altbau: Befund alter Leitungen, neue Stromkreisaufteilung, Fehlerstromschutz und Prüfprotokoll, mit Festpreis nach Bestandsaufnahme.
- 13 Elektroinstallation im Neubau Elektroinstallation im Neubau nach DIN 18015: Planung, Rohinstallation, Zählerschrank und Erstprüfung, vorbereitet für PV, Wallbox und Wärmepumpe.







