Ratgeber · Hauselektrik
Wo sind Rauchmelder in NRW Pflicht – und wer ist zuständig?
Kurz beantwortet
In Nordrhein-Westfalen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Das regelt § 47 Abs. 2 der Landesbauordnung NRW 2018. Die Pflicht gilt für alle Wohnungen; für Bestandswohnungen lief die Übergangsfrist am 31. Dezember 2016 ab. Den Einbau schuldet der Eigentümer, die Betriebsbereitschaft stellt die Person sicher, die die Wohnung unmittelbar besitzt, meist also der Mieter, außer der Eigentümer übernimmt das selbst.
Die Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 2 BauO NRW
Die Rauchwarnmelderpflicht steht in § 47 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Seit dem 1. Januar 2024 ist es Absatz 2; zuvor war die Regel als Absatz 3 nummeriert, weshalb ältere Merkblätter noch „§ 47 Abs. 3“ nennen. Der Wortlaut ist gleich geblieben, auch in der seit 1. September 2026 geltenden Fassung.
Das Gesetz verlangt, dass die Melder so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eine bestimmte Norm nennt § 47 selbst nicht.
In welchen Räumen Rauchmelder Pflicht sind
Pflicht sind mindestens ein Rauchwarnmelder in jedem Schlafraum, in jedem Kinderzimmer und in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Das gilt für Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern; auch ein Einzimmerapartment zählt als Schlafraum.
Nicht vorgeschrieben sind Melder laut Haus & Grund Rheinland Westfalen in Küche und Bad sowie in Kellern und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung. Grundsätzlich reicht ein Melder pro Raum; bei Räumen über 60 Quadratmetern, verwinkelten Räumen oder sehr langen Fluren sind nach derselben Quelle weitere nötig. Die Melder gehören mittig an die Decke, mit mindestens 50 Zentimetern Abstand zu Wänden, Unterzügen und Einrichtung.
Neubau und Bestand: Welche Fristen galten
Eingeführt wurde die Pflicht zum 1. April 2013. Neu errichtete Wohnungen mussten ab diesem Tag ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016.
Diese Frist ist abgelaufen. Heute müssen alle Wohnungen in NRW mit Rauchwarnmeldern in den vorgeschriebenen Räumen ausgestattet sein, unabhängig vom Baujahr.
Wer einbaut und wer für den Betrieb zuständig ist
Den Einbau schulden Eigentümer: Vermieter und selbstnutzende Eigentümer müssen die Melder einbauen und in Betrieb setzen. Defekte Melder ersetzt der Vermieter.
Die Betriebsbereitschaft hat nach § 47 Abs. 2 BauO NRW die unmittelbar besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst. In Mietwohnungen ist das in der Regel der Mieter, im selbst genutzten Eigentum der Eigentümer. Zur Betriebsbereitschaft gehören laut Haus & Grund Funktionsprüfung, Wartung und Batteriewechsel.
Die Kosten des erstmaligen Einbaus im laufenden Mietverhältnis kann ein Vermieter nach Einschätzung von Haus & Grund als Modernisierung umlegen; § 559 BGB erlaubt dafür eine jährliche Mieterhöhung um 8 Prozent der aufgewendeten Kosten. Ob das im Einzelfall zulässig ist, klärt eine Rechtsberatung.
DIN 14676 und DIN EN 14604
Zwei Normen spielen zusammen. DIN EN 14604 ist die Produktnorm: Eingebaut werden dürfen nur Melder, die danach in Verkehr gebracht wurden und ein CE-Zeichen tragen. DIN 14676-1 ist die Anwendungsnorm für Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, einschließlich vernetzter Melder. Aktuell ist die Ausgabe vom Mai 2025.
Als einfache Funktionsprüfung nennt Haus & Grund das Drücken der Prüftaste einmal im Jahr. Verschmutzte Raucheintrittsöffnungen werden gereinigt, die Batterie nach Herstellerangabe oder bei Störmeldung gewechselt.
Option: vernetzte und 230-V-Rauchmelder
Den gesetzlichen Mindestschutz erfüllen batteriebetriebene Melder. Sie müssen laut Haus & Grund nicht von Fachpersonal angebracht werden. Möglich sind auch Melder, die untereinander vernetzt sind, und Melder mit Anschluss an das Stromnetz.
Ein fest an 230 Volt angeschlossener Melder ist eine Änderung der elektrischen Anlage. Diese dürfen nach § 13 NAV nur der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen ausführen. Den festen Anschluss koordinieren wir über unseren eingetragenen Installationspartner, auf Wunsch im Rahmen einer Altbausanierung – die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt bei uns.
Direkt anschließende Fragen
In Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen – jeweils mindestens ein Melder. Grundlage ist § 47 Abs. 2 BauO NRW 2018.
Gesetzlich nicht, solange der Raum weder Schlafraum noch Kinderzimmer ist. Küche und Bad sind laut Haus & Grund wegen Dampf und Rauch nicht vorgeschrieben. Freiwillige Melder in weiteren Räumen sind möglich.
Ja. Für Bestandswohnungen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016. Seitdem müssen alle Wohnungen in NRW ausgestattet sein.
Der Vermieter baut die Melder ein. Die Betriebsbereitschaft stellt der Mieter als unmittelbarer Besitzer sicher, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst, zum Beispiel über einen Wartungsdienst.
Die Regel stand bis Ende 2023 in Absatz 3. Mit der Änderung zum 1. Januar 2024 wurde sie zu Absatz 2, der Inhalt blieb gleich.
Melder, die nach DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein CE-Zeichen tragen. Planung, Montage und Instandhaltung beschreibt die Anwendungsnorm DIN 14676-1.
Für batteriebetriebene Melder nicht. Sollen Melder fest an das 230-V-Netz angeschlossen werden, ist das eine Arbeit an der elektrischen Anlage. Diese Arbeit koordiniert Bielektro über einen eingetragenen Installationspartner; die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt bei uns.
Belege für die Angaben auf dieser Seite
- Bielektro GmbH (Amtsgericht Gütersloh, HRB 14595): Anmeldung und Inbetriebsetzung der Kundenanlage über einen eingetragenen Installationspartner; die vertragliche Verantwortung bleibt bei Bielektro.AGB der Bielektro GmbH, Fassung 4.1, Stand 22.09.2026, § 4
- § 47 Abs. 2 BauO NRW 2018: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben; Einbau und Betrieb so, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird; Betriebsbereitschaft durch die unmittelbar besitzhabende Person, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung. Fußnote: Absatz 3 (alt) wurde durch Gesetz vom 31.10.2023 mit Wirkung zum 01.01.2024 zu Absatz 2; Wortlaut in der ab 01.09.2026 gültigen Fassung unverändert.RECHT.NRW.DE, Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018, Fassung gültig ab 01.09.2026, § 47 – https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01092026-landesbauordnung-2018-bauo-nrw-2018/
- Rauchwarnmelderpflicht ab 1. April 2013 für Neubauten; Übergangsfrist für Bestandswohnungen bis 31. Dezember 2016; Eigentümer für die Ausstattung, Mieter für Betriebsbereitschaft zuständig.Land NRW, Pressemitteilung „Landtag beschließt die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen“ (20.03.2013) – https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-beschliesst-die-rauchwarnmelderpflicht-fuer-nordrhein-westfalen-ab-april
- Vermieter und selbstnutzende Eigentümer müssen Melder einbauen und in Betrieb setzen, defekte Melder ersetzt der Vermieter; Einzimmerapartments zählen als Schlafraum; keine Pflicht in Küche, Bad sowie Kellern und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung; ein Melder pro Raum, weitere bei über 60 m², verwinkelten Räumen oder langen Fluren; Montage mittig an der Decke mit mindestens 50 cm Abstand; Bestandswohnungen bis 31.12.2016; nur Melder nach DIN EN 14604 mit CE-Zeichen; Vernetzung und Anschluss an das Stromnetz möglich; Batteriemelder müssen nicht von Fachpersonal angebracht werden; Betriebsbereitschaft umfasst Funktionsprüfung (jährliches Drücken der Prüftaste), Wartung und Batteriewechsel; Einbaukosten als Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB umlegbar.Haus & Grund Rheinland Westfalen, Infoblatt „Rauchwarnmelder-Pflicht in NRW“ (01/2019) – https://www.hausundgrund-verband.de/fileadmin/root/media/downloads/Infoblatt_Rauchwarnmelder_012019.pdf
- DIN 14676-1:2025-05 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil 1: Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung“, aktuell gültig, ersetzt DIN 14676-1:2023-09; gilt für Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 einschließlich vernetzter Ausführungen.DIN Media, DIN 14676-1:2025-05 – https://www.dinmedia.de/en/standard/din-14676-1/389751439
- Die Vermieterin oder der Vermieter kann nach Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.§ 559 Abs. 1 BGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
- Modernisierungsmaßnahmen sind unter anderem bauliche Veränderungen, die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen sind.§ 555b Nr. 6 BGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555b.html
- Errichtung, Erweiterung und Änderung der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur durch den Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen.§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) – https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html








