Zählerschrank · Sicherungskasten · Bestand

Ihr Zählerschrank trägt, was Sie im Haus noch vorhaben.

Wir erneuern Zählerschrank und Sicherungskasten in Bielefeld, Halle (Westf.) und OWL, nach den technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers und mit Blick auf Wärmepumpe, Wallbox oder Photovoltaik. Sie erhalten einen Festpreis nach der Bestandsaufnahme und bei der Übergabe ein Prüfprotokoll.

Elektrofachkraft prüft mit einer Messspitze die Schutzgeräte in einem geöffneten Verteiler

Was zur Erneuerung gehört

  • Bestandsaufnahme am Zählerplatz: Bauart von Zählertafel oder Zählerschrank, Hauptleitung, Absicherung, Schutzleiter und vorhandene Stromkreise.
  • Klärung Ihrer Pläne: Wärmepumpe, Wallbox, Photovoltaik oder Speicher bestimmen, ob der vorhandene Zählerplatz nach den Vorgaben des Netzbetreibers weiter genutzt werden kann.
  • Planung des neuen Zählerschranks nach VDE-AR-N 4100 und der TAB des zuständigen Netzbetreibers – einschließlich Raum für Zusatzanwendungen im Zählerfeld und Reserveplätzen im Verteilerfeld.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber über dessen Anmeldeverfahren – koordiniert über unseren eingetragenen Installationspartner – und Abstimmung des Zählertermins mit dem Messstellenbetreiber.
  • Rückbau von alter Zählertafel und Sicherungskasten, Montage von Zählerschrank und Stromkreisverteiler, Umklemmen und eindeutige Kennzeichnung aller Stromkreise.
  • Schutzeinrichtungen nach aktuellem Stand: Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) für neue oder geänderte Endstromkreise und Überspannungsschutz nach Bedarfsermittlung.
  • Vorbereitung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG nach Vorgabe des Netzbetreibers.
  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600, Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner und Übergabe mit Prüfprotokoll und aktuellem Stromkreisplan.

Regeln rund um Zählerschrank und Verteiler

Was Netzbetreiber, Anschlussregeln und Normen für den Tausch vorgeben – und wo Bestandsschutz endet.

Grundlage Zählerplatz
VDE-AR-N 4100 „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (TAR NS), aktuelle Ausgabe 2026-04 – verbindlich umgesetzt über die TAB des zuständigen Netzbetreibers
Wer arbeiten darf
Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen (§ 13 Abs. 2 NAV); zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung gilt das auch für Instandhaltung
Bestandsschutz
Für den unveränderten Teil der Anlage keine Anpassungspflicht aus der TAB, solange die sichere und störungsfreie Versorgung gewährleistet ist
Anpassung bei Erweiterung
In der Regel nötig bei Zubau von Erzeugungsanlagen, Ladeeinrichtungen oder Speichern, bei Leistungserhöhung mit höherer Absicherung oder bei Sicherheitsmängeln – geprüft wird im Einzelfall
Zähler & Zusatzgeräte
Einbau und Prüfung der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber; Platz für Smart-Meter-Gateway und ähnliche Geräte im Raum für Zusatzanwendungen des Zählerfelds
§ 14a EnWG
Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Speicher über 4,2 kW mit Inbetriebnahme ab 1.1.2024: steuerbar durch den Netzbetreiber; Steuerbox und intelligentes Messsystem baut der Messstellenbetreiber
Fehlerstromschutz
RCD ≤ 30 mA für neue oder geänderte Steckdosen-Endstromkreise bis 32 A und für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen (DIN VDE 0100-410:2018-10)
Überspannungsschutz
Bedarf nach DIN VDE 0100-443:2016-10, Auswahl und Einbau nach DIN VDE 0100-534:2016-10; Anforderungen im Hauptstromversorgungssystem nach VDE-AR-N 4100

Welche Fassung der TAB gilt und wie der Zählerschrank im Detail aussehen muss, legt der Netzbetreiber am Standort fest – in Bielefeld zum Beispiel Bielefelder Netz. Bestandsschutz heißt nicht, dass eine alte Anlage sicher ist: Er gilt nur, solange nichts verändert wird und keine Sicherheitsmängel vorliegen.

So läuft die Umsetzung

  1. Bestandsaufnahme vor Ort

    Wir sehen uns Zählerplatz, Verteiler und Leitungen an und fragen nach Ihren Plänen für Wärmepumpe, Wallbox oder PV. Danach erhalten Sie einen Festpreis.

  2. Anmeldung & Termin

    Die Anmeldung beim Netzbetreiber koordinieren wir über unseren eingetragenen Installationspartner und stimmen den Termin für den Zählerwechsel mit dem Messstellenbetreiber ab.

  3. Tausch am vereinbarten Tag

    Alter Kasten raus, neuer Zählerschrank und Verteiler rein, Stromkreise umklemmen und kennzeichnen. Sie wissen vorab, wann der Strom abgeschaltet ist.

  4. Prüfung & Übergabe

    Prüfung nach DIN VDE 0100-600, Inbetriebsetzung über unseren eingetragenen Installationspartner und Übergabe mit Prüfprotokoll und Stromkreisplan für spätere Erweiterungen.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vor der Beauftragung wissen wollen.

Nicht automatisch. Für einen unveränderten Teil der Anlage gibt es aus den technischen Anschlussbedingungen keine Anpassungspflicht, solange die Versorgung sicher und störungsfrei ist. Das ändert sich, wenn Sicherheitsmängel vorliegen oder Sie die Anlage erweitern. Dann prüfen wir, ob der vorhandene Zählerplatz weiter genutzt werden darf.

Das hängt von Zustand und Bauart des vorhandenen Zählerplatzes, der Zahl der Stromkreise und Ihren Plänen für Wärmepumpe, Wallbox oder PV ab. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie einen Festpreis. Pauschale Zahlen ohne Blick in den Kasten nennen wir nicht.

Oft, aber nicht immer. Die technischen Anschlussbedingungen nennen dauerhafte Mehrbelastung und Leistungserhöhungen mit höherer Absicherung als typische Anlässe für eine Anpassung. Dazu kommt: Eine Wärmepumpe über 4,2 kW gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG und braucht Platz für die Steuerungstechnik des Messstellenbetreibers. Ob Ihr Zählerplatz dafür reicht, klären wir bei der Bestandsaufnahme.

Bei alten Zählertafeln meist nicht. Die Empfehlung im BDEW-Musterwortlaut der TAB sieht für Zählertafeln nach DIN 43853 bei Zubau einer Erzeugungsanlage oder Ladeeinrichtung keine Weiterverwendung vor. Ältere Zählerschränke nach DIN 43870 können unter Vorgaben des Netzbetreibers weiter genutzt werden, zum Beispiel mit flexibler Zählerplatzverdrahtung von mindestens 10 mm².

Der Messstellenbetreiber. Wir bereiten den Zählerplatz vor und stimmen den Termin ab. Anmeldung beim Netzbetreiber und Inbetriebsetzung der Anlage hinter der Trennvorrichtung erbringen wir über unseren eingetragenen Installationspartner. Die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt bei uns.

Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Speicher mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, muss der Netzbetreiber bei hoher Netzlast zeitweise drosseln können, auf nicht weniger als 4,2 kW. Dafür setzt der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt.

DIN VDE 0100-443 verlangt ihn, wenn Überspannungen zum Beispiel Menschenleben, öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Tätigkeit oder eine größere Zahl von Personen betreffen. In anderen Fällen entscheidet eine Risikobewertung. Wie die Schutzgeräte ausgewählt und eingebaut werden, regelt DIN VDE 0100-534. Wir ermitteln den Bedarf und bauen den Schutz bei der Erneuerung passend ein.

Ja. DIN VDE 0100-410 gilt für neue Anlagen und für Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen. Neue Steckdosen-Endstromkreise bis 32 A und Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen erhalten eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit höchstens 30 mA.

Fachliche Angaben und ihre Quellen
  • VDE-AR-N 4100 „Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz (TAR NS)“, Ausgabe 2026-04, erschienen 05.03.2026, ersetzt VDE-AR-N 4100:2019-04 und :2024-07.VDE VERLAG, Produktseite VDE-AR-N 4100:2026-04 – https://www.vde-verlag.de/normen/0100932/vde-ar-n-4100-anwendungsregel-2026-04.html
  • Arbeiten an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur durch den Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen; die Ausnahme für Instandhaltung gilt nicht zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung.§ 13 Abs. 2 Sätze 4 und 5 NAV – https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
  • Netzanschlüsse werden ausschließlich vom Netzbetreiber unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.§ 8 Abs. 1 NAV – https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__8.html
  • TAB gelten für neu angeschlossene, erweiterte oder veränderte Kundenanlagen; für den unveränderten Teil keine Anpassungspflicht, sofern sichere und störungsfreie Versorgung gewährleistet ist (Abschnitt 1 Abs. 3). Anpassung des Zählerplatzes in der Regel bei Sicherheitsmängeln, Dauerstrombelastung durch Zubau von Erzeugungsanlagen, Ladeeinrichtungen, Direktheizungen, Speichern sowie Leistungserhöhung mit höherer Absicherung (Abschnitt 7.4.2). Anhang G: Zählertafeln nach DIN 43853 bei Zubau Erzeugungsanlage/Ladeeinrichtung nein; Zählerschränke nach DIN 43870 ja unter Vorgaben des Netzbetreibers, flexible Zählerplatzverdrahtung mind. 10 mm².BDEW TAB 2023 v2.0 (Stand 02.05.2024), veröffentlicht von Bielefelder Netz – https://www.bielefelder-netz.de/fileadmin/user_upload/TAB_2023_v2_0.pdf
  • Einbau und Prüfung der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber; Inbetriebsetzung hinter der Trennvorrichtung nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen (Abschnitt 4.2.3). Raum für Zusatzanwendungen = Raum im Zählerfeld für Betriebsmittel des Netz- oder Messstellenbetreibers, z. B. Smart-Meter-Gateway (Begriff Nr. 34). SPD-Einbau nach DIN VDE 0100-443, Auswahl nach VDE-AR-N 4100 Abschnitt 11.2 (Abschnitt 11 Abs. 5).BDEW TAB 2023 v2.0 – https://www.bielefelder-netz.de/fileadmin/user_upload/TAB_2023_v2_0.pdf
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Speicher) über 4,2 kW ab Inbetriebnahme 1.1.2024; Reduzierung des Bezugs auf mindestens 4,2 kW; Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung über Messstellenbetreiber; reduziertes Netzentgelt.Bundesnetzagentur, Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen – https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html
  • DIN VDE 0100-410:2018-10 gilt für neue Anlagen sowie Änderungen und Erweiterungen; RCD ≤ 30 mA für Steckdosen in Endstromkreisen bis 32 A (411.3.3) und Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen einschließlich Einfamilienhäusern (411.3.4).DKE, Erläuterungen zum Konzept der Norm DIN VDE 0100-410:2018-10 – https://www.dke.de/resource/blob/1955610/b837e9e658e5469b891a03bdcc36b3df/konzept-din-vde-0100-410-pdf-data.pdf
  • DIN VDE 0100-443:2016-10 regelt den Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse und Schaltvorgänge; Entscheidungskriterien inkl. vereinfachter Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2.DKE, Normendokument DIN VDE 0100-443:2016-10 – https://www.dke.de/de/normen-standards/dokument?id=7079097&type=dke%7Cdokument
  • Überspannungsschutz gefordert bei Auswirkungen auf Menschenleben, öffentliche Einrichtungen, Kulturgüter, gewerbliche Tätigkeit oder eine größere Anzahl von Personen, sonst Risikobewertung; DIN VDE 0100-534 regelt Auswahl und Einbau der SPD.WEKA, „DIN VDE 0100-443: Worauf Sie jetzt achten müssen“ (E. Schneider, aktualisiert 20.01.2026) – https://www.weka.de/elektrosicherheit/din-vde-0100-443/
  • Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 ist Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern möglich; Gefahrstoffverordnung seit Dezember 2024 mit risikobezogenen Regeln.Verbraucherzentrale, „Asbest: gefährlich und immer noch aktuell“ – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/asbest-gefaehrlich-und-immer-noch-aktuell-48383

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